Rechtstracker.at
Entscheidung 15 Os 64/22h×

Entscheidung 15 Os 64/22h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0090597 Rechtssatz 13.02.1996Strafrecht
Die Tatbegehung während einer Probezeit ist bei der Gewichtung der persönlichen Schuld der Angeklagten zu berücksichtigen, stellt aber keinen eigenen Erschwerungsgrund dar.
RS0090954 Rechtssatz 10.10.1989Strafrecht
Die Tatbegehung während einer Probezeit kommt sehr wohl als innerhalb des Bereichs der Strafzumessungs-Schuld (§ 32 StGB) bedeutsamer Umstand in Betracht, weil die trotz der vorausgegangenen Konfrontation mit einem Strafübel neuerliche Tatbegehung im allgem …
RS0090992 Rechtssatz 18.09.1990Strafrecht
Unbesonnenheit und heftige Gemütsbewegung können nicht als mildernd gewertet werden, wenn sie Folgen einer vorwerfbaren (§ 35 StGB) Alkoholisierung waren.
RS0091026 Rechtssatz 07.10.1982Strafrecht
"Unbesonnenheit" setzt nicht nur voraus, dass das Delikt nicht aufgrund reiflicher Überlegung verübt worden ist, sondern auch, dass der Tat keine kriminelle Neigung oder grundsätzliche Geringschätzung fremder Interessen zugrunde liegt.
RS0091864 Rechtssatz 31.01.1979Strafrecht
Ist die bedingte Strafnachsicht mit rechtskräftigem Beschluss für endgültig erklärt worden, kann nachträglich ein Widerruf oder eine Probezeitverlängerung (weil eine Verurteilung in der Probezeit später hervorgekommen ist) nicht mehr erfolgen.
RS0091882 Rechtssatz 21.06.1977Strafrecht
"Heimtückisch" verlangt eine heimlich oder überraschend, das heißt unter einem verwerflichen Vertrauensbruch, begangene Tat.
RS0091888 Rechtssatz 31.08.1995Strafrecht
Heimtücke im Sinne des § 33 Z 6 StGB setzt den Bruch eines Vertrauensverhältnisses voraus.
RS0092619 Rechtssatz 19.11.1975Strafrecht
Der Tatbestand der Delikte nach §§ 142 Abs 1, 201 - 204 StGB erfasst auch die bei Anwendung körperlicher Gewalt dem Opfer zugefügten leichten Verletzungen (daher keine Idealkonkurrenz mit § 83 StGB). Schwere Verletzungen führen zur Anwendung des jeweiligen …
RS0099852 Rechtssatz 23.06.1967Strafrecht
Eine Überschreitung der Grenzen des gesetzlichen Strafsatzes im Sinne des Nichtigkeitsgrundes des § 281 Abs 1 Z 11 StPO bei der Ausmessung der Strafe wird nicht nur begründet, wenn letztere unter dem Mindestmaß oder über dem Höchstmaß liegt, sondern auch da …
RS0101911 Rechtssatz 30.11.1988Strafrecht
Der Widerrufsbeschluss ist (schon) ab seiner Verkündung insoweit mit einer Bindungswirkung ausgestattet, als weder das erkennende Gericht noch ein anderes Gericht ohne vorangegangene prozessordnungsgemäße Kassation dieses Beschlusses über den Entscheidungsg …
RS0122006 Rechtssatz 11.04.2007Strafrecht
Soweit in früherer Rechtsprechung unter dem Begriff des „fortgesetzten Delikts" (nach Maßgabe zuweilen geforderter, indes uneinheitlich gehandhabter weiterer Erfordernisse) mehrere den gleichen Tatbestand (ob versucht oder vollendet) erfüllende, mit einem „ …
RS0131119 Rechtssatz 13.12.2016Strafrecht
Die Gewaltanwendung kann sich auch gegen dritte Personen richten, die zwar keinen (Mit‑)Gewahrsam am Raubobjekt haben, jedoch zu dessen Verteidigung bereit sind.
RS0134087 Rechtssatz 28.07.2022Strafrecht
Durch die verknüpfende Wortwahl im zweiten Satzteil des § 39 Abs 1a StGB hat der Gesetzgeber den Katalog der erfassten strafbaren Handlungen – anders als bei § 33 Abs 2 StGB und im Gegensatz zu § 19 Abs 4 Z 3 JGG – gerade nicht in ausdrückliche Beziehung zu …
RS0134283 Rechtssatz 18.10.2022Strafrecht
Die Anwendung des § 39 Abs 1a StGB setzt in Bezug auf das Erfordernis des Vorliegens zweier Verurteilungen wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung eine an den …