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Entscheidung 15 Os 7/11k×

Entscheidung 15 Os 7/11k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0093070 Rechtssatz 22.10.1980Strafrecht
Das konkrete staatliche Recht auf Strafverfolgung wird schon durch die (rechtswidrige) Nichtaufnahme eines Sachverhaltes durch die dafür zuständigen Organe oder die (rechtswidrige) Unterlassung der Weiterleitung eines Erhebungsergebnisses an die zuständige …
RS0093326 Rechtssatz 23.01.1978Strafrecht
Konkretes (durch § 302 StGB geschütztes) Recht des Staates auf Ahndung strafbarer Rechtsbrüche.
RS0096537 Rechtssatz 18.05.1978Strafrecht
§ 313 StGB normiert keine Spezialität allgemein strafbarer Delikte gegenüber dem § 302 StGB.
RS0096766 Rechtssatz 30.05.1974Strafrecht
Das Recht des Staates auf Strafverfolgung (in einem bestimmten Fall) gemäß den prozessualen Bestimmungen ist ein konkretes Recht (hier: Erstattung einer bewusst unrichtigen Anzeige eines Polizeibeamten gegen A anstatt gegen den der Tat verdächtigen B).
RS0098541 Rechtssatz 01.02.1972Strafrecht
Das Gericht hat in gedrängter Darstellung jene entscheidenden Tatsachen bezeichnet, die es als erwiesen annimmt, und die Gründe für diese Annahme angeführt. Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, dass das Schöffengericht eine der mehreren sich aus de …
RS0098717 Rechtssatz 05.05.1981Strafrecht
Das Gericht muss nicht zu jedem Vorbringen des Angeklagten Stellung nehmen. Es genügt, wenn das Urteil in gedrängter Form, aber nicht oberflächlich, unter anderem auch begründet, wie es zur Überzeugung von der Richtigkeit seiner Annahme gelangte (SSt 27/63, …
RS0098978 Rechtssatz 28.04.1959Strafrecht
Im Nichtigkeitsverfahren gilt das Neuerungsverbot.
RS0117498 Rechtssatz 10.04.2003Strafrecht
Werden Unklarheiten über Zeit und Ort der Tat behauptet, so hat die Verfahrensrüge nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO deutlich zu machen, weshalb Zeit und Ort zur Individualisierung der Tat erforderlich sein sollen (WK-StPO § 281 Rz 290).