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Entscheidung 15 Os 71/14a×

Entscheidung 15 Os 71/14a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0099730 Rechtssatz 20.02.1991Strafrecht
Auch die Behauptung von Feststellungsmängeln kann prozessordnungsmäßig nur unter Zugrundelegung aller tatsächlichen Urteilsannahmen erfolgen und erfordert die Darlegung, dass eben diese Urteilsannahmen nicht ausreichen, um eine umfassende und verlässliche r …
RS0117252 Rechtssatz 29.01.2003Strafrecht
Mehrere Vermögensangriffe eines Täters, die aus subjektiven Gründen eine das Erfordernis der Vollständigkeit der Schadensgutmachung betreffende Einheit bilden, liegen nach herrschender Judikatur dann vor, wenn die Vermögensangriffe von einem Gesamtvorsatz g …
RS0119220 Rechtssatz 29.06.2004Strafrecht
Macht der Angeklagte keine Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO geltend, bedarf diese keiner amtswegigen Wahrnehmung nach § 290 Abs 1 StPO, wenn zu dessen Vorteil auch die Berufung ergriffen wurde und steht einer Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde n …
RS0120526 Rechtssatz 19.01.2006Strafrecht
Die Wertung des - bereits für den Tatbestand der Veruntreuung charakteristischen - Missbrauchs der Vertrauensstellung als Erschwerungsgrund begründet einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (WK - StGB - 2 § 32 Rz 62).
RS0124909 Rechtssatz 26.03.2009Strafrecht
Bei einer auf einen einheitlichen Willensentschluss des Täters zurückgehenden Faktenmehrheit kommt dem Täter das Privileg tätiger Reue nach § 167 StGB nur bei Gutmachung des gesamten Schadens zu, sodass selbst bei einer allfälligen Widmung der Überweisung a …