Rechtstracker.at
Entscheidung 15 Os 76/10f×

Entscheidung 15 Os 76/10f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0098362 Rechtssatz 26.04.1972Strafrecht
Nicht nur zwingende, sondern auch Wahrscheinlichkeitsschlüsse berechtigen das Gericht nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung zu Tatsachenfeststellungen (vgl WK-StPO § 281 Rz 449).
RS0098400 Rechtssatz 06.11.1974Strafrecht
Entscheidet sich das Gericht lediglich für eine dem Angeklagten ungünstigere Schlussfolgerung, obwohl aus den betreffenden Vordersätzen theoretisch auch andere, für den Angeklagten günstigere Schlussfolgerungen möglich gewesen wären, ist dies ein an sich zu …
RS0098519 Rechtssatz 03.10.1969Strafrecht
Das Gericht ist nicht verbunden, sich mit allen gegen seine Auffassung irgendwie möglichen Einwänden im voraus auseinanderzusetzen. Auch lässt sich die Gesamtheit aller Umstände, die dem Gericht die Überzeugung von der Glaubwürdigkeit oder Unglaubwürdigkeit …
RS0099497 Rechtssatz 25.10.1974Strafrecht
"Entscheidend" sind nur jene Tatsachen, die entweder auf die Unterstellung der Tat unter ein bestimmtes Strafgesetz oder auf die Wahl des anzuwendenden Strafsatzes Einfluss haben; nicht hingegen gehören hiezu Umstände, welche etwa nur für die Strafzumessung …
RS0106295 Rechtssatz 30.05.1974Strafrecht
Das Gericht ist weder verbunden, jeden einzelnen, von einem Zeugen vorgebrachten Satz einer besonderen Erörterung zu unterziehen, noch in der Lage und verpflichtet, sich mit jedem gegen seine Beweiswürdigung möglichen, im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde d …
RS0106642 Rechtssatz 22.01.1997Strafrecht
Das Schöffengericht ist nach § 270 Abs 2 Z 5 StPO von vornherein nur zu einer gedrängten Darstellung der Urteilsgründe, jedoch nicht dazu verhalten, den vollständigen Inhalt sämtlicher Zeugenaussagen und sonstiger Beweise zu erörtern.
RS0114036 Rechtssatz 13.09.2000Strafrecht
Eine Tatsachenrüge, die das Fehlen amtswegiger weiterer Beweisaufnahmen moniert, hätte darzutun, wodurch der Angeklagte an seinem diesbezüglichen Antragsrecht oder Fragerecht gehindert war und daher hätte belehrt werden müssen (§ 3 StPO), um so die Ermittlu …
RS0115823 Rechtssatz 23.10.2001Strafrecht
Aus Z 5a können Mängel der Sachverhaltsermittlung nur mit der Behauptung gerügt werden, dass der Beschwerdeführer an einer darauf abzielenden Antragstellung (Z 4) gehindert war (so schon 13 Os 99/00 und 13 Os 145/00).
RS0118780 Rechtssatz 14.04.2004Strafrecht
Z 5a des § 281 Abs 1 StPO will als Tatsachenrüge nur schlechterdings unerträgliche Feststellungen zu entscheidenden Tatsachen (das sind schuld- oder subsumtionserhebliche Tatumstände, nicht aber im Urteil geschilderte Begleitumstände oder im Rahmen der Bewe …
RS0119583 Rechtssatz 16.12.2004Strafrecht
Der formelle Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 5a StPO greift seinem Wesen nach erst dann, wenn aktenkundige Beweisergebnisse vorliegen, die nach allgemein menschlicher Erfahrung gravierende Bedenken gegen die Richtigkeit der bekämpften Urteilsannahmen au …
RS0120683 Rechtssatz 20.09.2005Strafrecht
Eine Protokollberichtigung ist nur insoweit erforderlich, als entscheidungswesentliche Tatsachen betroffen sind und insoweit fehlerhafte Protokollierung erweislich ist. Bei der Relevanzprüfung wird im Allgemeinen ein großzügiger Maßstab anzulegen und allen …
RS0126057 Rechtssatz 13.04.2010Strafrecht
Sinngemäße Geltung des zweiten und dritten Satzes von § 270 Abs 3 StPO bedeutet nichts anderes, als dass jede von der StPO für zulässig erklärte Anfechtung eines nach § 271 Abs 7 zweiter Satz StPO gefassten Beschlusses diesen inhaltlich außer Kraft setzt un …
RS0126611 Rechtssatz 16.02.2011Strafrecht
Das Schöffengericht war bei einer bis zum 17. Juni 2009 stattfindenden Hauptverhandlung durch Teilnahme von zwei Berufsrichtern gehörig besetzt, wurde doch die Novellierung des § 32 Abs 1 StPO, mit der der beisitzende Richter eliminiert wurde, erst am 17. J …
RS0126612 Rechtssatz 16.02.2011Strafrecht
Eine – die Wiederholung der Verhandlung iSd § 276a zweiter Satz StPO erfordernde – Änderung in der Zusammensetzung des Gerichts liegt nicht vor, wenn sämtliche in der späteren Verhandlung tätigen Richter bereits zum früheren Termin dem verhandelnden Gremium …