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Entscheidung 15 Os 78/22t×

Entscheidung 15 Os 78/22t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0088035 Rechtssatz 24.11.1993Strafrecht
Nichtigkeit (Z 11) nur bei gänzlicher Unterlassung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung; andernfalls nur mit Berufung anfechtbare Ermessensentscheidung.
RS0114037 Rechtssatz 13.09.2000Strafrecht
§ 27 Abs 1 SMG stellt in Hinsicht auf Erwerb und Besitz (erster und zweiter Fall) einerseits und Überlassen oder Verschaffen (sechster und siebter Fall) ein kumulatives Mischdelikt dar.
RS0115527 Rechtssatz 23.08.2001Strafrecht
Gesteht der Beschwerdeführer zwar die Suchtgifteinfuhr (hier: von Deutschland nach Österreich) "nur in einer Tathandlung begangen" ausdrücklich zu, bestreitet er aber die Ausfuhr (hier: von Deutschland nach Österreich), mangelt es ihm an der Legitimation zu …
RS0118871 Rechtssatz 07.04.2004Strafrecht
Echte Konkurrenz von § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG einerseits und § 28 Abs 2 vierter Fall SMG andererseits: Der Unrechtsgehalt des Inverkehrsetzens von Suchtgift betrifft das in der tatsächlichen Einräumung von Gewahrsam am Suchtmittel liegende Ge …
RS0130616 Rechtssatz 17.02.2016Strafrecht
Die Verhältnismäßigkeitsklausel des § 19a Abs 2 StGB ist eine Strafbemessungsbestimmung, die das Gericht bei seiner Entscheidung über die Konfiskation zu berücksichtigen hat, das gerichtliche Sanktionsermessen aber nicht unabdingbar an einen Sachverhaltsbez …
RS0131468 Rechtssatz 24.05.2017Strafrecht
Das Überlassen von Suchtgiften mit dem Vorsatz, dass dieses vom Übernehmer „unmittelbar danach“ über eine Staatsgrenze gebracht wird, stellt auch ohne Hinzutreten weiterer Umstände eine taugliche Beitragshandlung zur Aus‑ und Einfuhr iSd § 28a Abs 1 zweiter …