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Entscheidung 16 Ok 2/25t×

Entscheidung 16 Ok 2/25t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005915 Rechtssatz 20.06.1989Zivilrecht
Das rechtliche Gehör wird in einem Zivilverfahren nicht nur dann verletzt, wenn einer Partei die Möglichkeit, sich im Verfahren zu äußern, überhaupt genommen wurde, sondern auch dann, wenn einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugr …
RS0108818 Rechtssatz 14.10.1997Zivilrecht
Die Manuduktionspflicht des Gerichts hat sich im Rahmen des behaupteten Anspruchs zu bewegen. Nur in diesem Bereich ist auf die Vervollständigung des Sachvorbringens oder auch darauf zu dringen, dass das Begehren schlüssig gemacht werde.
RS0117535 Rechtssatz 10.03.2003Zivilrecht
Aufgabe der Zusammenschlusskontrolle ist die Erhaltung einer Marktstruktur mit einer möglichst großen Anzahl "selbständiger" Marktteilnehmer und das daraus resultierende Potential zum Wettbewerb, nicht aber das konkrete Verhalten der Marktteilnehmer. Inwiew …
RS0119970 Rechtssatz 30.05.2005Zivilrecht
Nach § 15 AußStrG ist den Parteien Gelegenheit zu geben, von dem Gegenstand, über den das Gericht das Verfahren von Amts wegen eingeleitet hat, den Anträgen und Vorbringen der anderen Parteien und dem Inhalt der Erhebungen Kenntnis zu erhalten und dazu Stel …
RS0120056 Rechtssatz 25.05.2005Zivilrecht
Die Rechtsmeinung, wonach nur eine Rechtsansicht, wenn sie bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz von keiner der Parteien ins Treffen geführt wurde und daher keine Gelegenheit zur Stellungnahme bestand, als überraschend angesehen werden kann, kann n …
RS0121884 Rechtssatz 21.03.2007Zivilrecht
Gegenstand der kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrolle ist das externe Unternehmenswachstum. Erfasst werden sollen Vorgänge mit (potentiell) konzentrativem Effekt, an denen mindestens zwei Unternehmen beteiligt sind. Zielrichtung der Fusionskontrolle is …
RS0135346 Rechtssatz 26.03.2025Zivilrecht
Ungeachtet des Schwerpunkts auf digitale Bereiche ist der Tatbestand des § 9 Abs 4 KartG auf alle Wirtschaftsbereiche anwendbar.
RS0135347 Rechtssatz 26.03.2025Zivilrecht
Die Inlandstätigkeit ist anhand der marktbezogenen Tätigkeit zu messen. Es sind nur Tätigkeiten relevant, die sich auf die Marktstruktur auswirken können.
RS0135348 Rechtssatz 26.03.2025Zivilrecht
Für die Erheblichkeitsschwelle genügen Inlandsaktivitäten relativ geringen Umfangs.