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Entscheidung 17 Ob 17/24k×

Entscheidung 17 Ob 17/24k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0035051 Rechtssatz 03.09.1986Zivilrecht
Auf ein Anfechtungsrecht kann ein Rechnungslegungsanspruch (Anspruch auf Auskunftserteilung) nur dann gestützt werden, wenn bestimmte Rechtshandlungen bereits erfolgreich angefochten wurden oder der Anfechtungsanspruch dem Grunde nach bejaht wird.
RS0036869 Rechtssatz 03.11.1981Zivilrecht
Die - grundsätzlich auch im Anwaltsprozess bestehende - Prozessleitungspflicht geht nicht soweit, dass das Gericht zu erkennen zu geben hätte, welchen Beweisaufnahmen es Glauben schenken werde und welchen nicht und dass es in diesem Zusammenhang zur Stellun …
RS0040278 Rechtssatz 28.10.1992Zivilrecht
Bei der Frage, ob ein mittelbarer Beweis (Indizienbeweis) erbracht wurde, handelt es sich um eine solche der Beweiswürdigung, das Berufungsgericht darf auch in diesem Fall von der Beweiswürdigung nicht ohne Beweiswiederholung abgehen.
RS0043601 Rechtssatz 17.10.1979Zivilrecht
Die Annahme, dass eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt bestimmte Umstände kannte oder nicht, gewisse Vorstellungen besaß oder nicht und willensmäßig konkrete Zielsetzungen verfolgte oder nicht, gehört in den Bereich der Tatsachenfeststellungen. Die Wer …
RS0043604 Rechtssatz 07.11.1985Zivilrecht
Ob mangels eines positiven Beweisergebnisses auf Grund anderer Tatumstände auf einen bestimmten Wissensstand geschlossen werden kann, ist eine Frage der Beweiswürdigung.
RS0043680 Rechtssatz 12.09.1951Zivilrecht
Die Feststellung der Benachteiligungsabsicht ist eine tatsächliche Feststellung.
RS0050623 Rechtssatz 07.11.1956Zivilrecht
Die Benachteiligungsabsicht kann auch gegenüber künftigen Forderungen gegeben sein (künftige Unterhaltsforderungen).
RS0064178 Rechtssatz 10.04.1991Zivilrecht
Die Frage, ob Benachteiligungsabsicht vorliegt, gehört zum Tatsachenbereich (ÖBA 1990,948 ua); dennoch ist die Frage, ob die festgestellte Absicht als Benachteiligungsabsicht im Sinne des § 28 KO zu beurteilen ist, als Rechtsfrage revisibel.
RS0106847 Rechtssatz 16.12.1996Zivilrecht
Wurden bestimmte Rechtshandlungen nach den Bestimmungen der Konkursordnung bereits erfolgreich angefochten oder besteht der Anfechtungsanspruch dem Grunde nach zu Recht, hat der Masseverwalter gegen den Anfechtungsgegner einen Anspruch auf Rechnungslegung n …
RS0110701 Rechtssatz 24.09.1998Zivilrecht
Das Regelbeweismaß der ZPO ist die hohe und nicht eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit; eine solche ist nur in den Fällen eines erhöhten Regelbeweismaßes erforderlich.
RS0123663 Rechtssatz 30.11.2006Zivilrecht
Dass der Oberste Gerichtshof ausschließlich als Rechtsinstanz zur Überprüfung von Rechtsfragen tätig wird, gilt auch für den Fall, dass ein Gericht zweiter Instanz bei Behandlung einer Beweisrüge nach Beweiswiederholung von den Feststellungen des Erstgerich …