Rechtstracker.at
Entscheidung 17 Os 19/12s×

Entscheidung 17 Os 19/12s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0054644 Rechtssatz 20.09.1955Strafrecht
Zur Frage, ob Verletzungen der Dienstvorschrift durch Justizbeamte, die mit der Durchführung des Strafvollzuges betraut sind, einen Missbrauch der Amtsgewalt darstellen.
RS0088967 Rechtssatz 16.03.1982Strafrecht
Zurechnungsunfähigkeit schließt wohl (das "biologische" Schuldelement und damit) die Schuldfähigkeit, keineswegs jedoch ein vorsätzliches Handeln im Sinn des § 5 StGB aus.
RS0089033 Rechtssatz 15.02.1994Strafrecht
Die Vorsätzlichkeit eines Tuns ist nicht dadurch bedingt, dass die Handlung dem Täter zur Verantwortlichkeit zugerechnet werden kann. Vorsatz ist wertfrei und setzt keine Beurteilung nach den die Schuld konstituierenden Maßstäben voraus. Im Sinne des Gesetz …
RS0095527 Rechtssatz 10.09.1985Strafrecht
Das Recht des Staates auf Abfassung wahrheitsgemäßer Urkunden durch seine Beamten unter Beachtung der hiefür erlassenen Dienstvorschrift stellt zufolge der spezifischen Urkundendelikte (§§ 228, 311 StGB) nur ein allgemeines (abstraktes) und kein konkretes R …
RS0095536 Rechtssatz 25.11.1982Strafrecht
Das Recht des Staats auf "Ausstellung wahrheitsgemäßer Urkunden" ist zufolge der spezifischen Urkundendelikte der §§ 228 bzw 311 StGB kein konkretes, sondern ein bloß allgemeines (abstraktes).
RS0095963 Rechtssatz 18.05.1978Strafrecht
Amtsgeschäfte im Sinne § 302 StGB sind ohne Rücksicht auf den damit verbundenen intellektuellen Einsatz alle Verrichtungen, die zur unmittelbaren Erfüllung der Vollziehungsaufgaben eines der dort bezeichneten Rechtsträger dienen, also auch Verrichtungen rei …
RS0096270 Rechtssatz 02.10.1978Strafrecht
Schädigung allgemeiner staatlicher Kontrollrechte oder Aufsichtsrechte genügt nicht für § 302 StGB.
RS0096604 Rechtssatz 21.02.1950Strafrecht
Bloße Absicht des Beamten, eine Dienstvorschrift zu verletzen, genügt zum Verbrechen nach § 101 StG noch nicht. Zu diesem Verbrechen ist die Absicht erforderlich, den Zweck, den der Staat durch die Erlassung einer Vorschrift erreichen wollte, zu schädigen.
RS0117228 Rechtssatz 28.11.2002Strafrecht
Lässt eine Analyse des Urteils trotz einer für Dritte bestehenden Unklarheit in Hinsicht auf die Feststellung entscheidender Tatsachen bei näherem Hinsehen aus der Sicht des Rechtsmittelgerichts die Beurteilung zu, dass die Tatrichter die entscheidenden Tat …
RS0127315 Rechtssatz 15.12.2011Strafrecht
Gründet das Gericht den Freispruch auf die Verneinung der Täterschaft des Angeklagten im Zweifel zu dessen Gunsten, ohne eine Aussage zu sämtlichen Tatbestandselementen zu treffen, reicht es für den Erfolg der Nichtigkeitsbeschwerde nicht hin, einen Begründ …