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Entscheidung 17 Os 20/17w×

Entscheidung 17 Os 20/17w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0093311 Rechtssatz 10.05.1990Strafrecht
Einem - bei Betrug zur für die Vermögensschädigung kausalen Irreführung verwendeten, falschen - Kreditkartenbeleg kommt die Eignung einer Absichtsurkunde (§ 74 Z 7 StGB), dh einer schriftlich verkörperten, zu rechtserheblichen Zwecken errichteten und ihren …
RS0094502 Rechtssatz 12.05.1976Strafrecht
Eine unrichtige Vorstellung des Täters darüber, in wessen Vermögen der aus seiner Handlungsweise resultierende und von seinem Vorsatz umfasste Schaden letztlich eintreten werde, worauf der Täter selbst oft keinen entscheidenden Einfluss mehr nehmen kann, ve …
RS0100271 Rechtssatz 18.02.1980Strafrecht
Rückverweisung geeignetenfalls auch an den Einzelrichter.
RS0104980 Rechtssatz 12.09.1996Strafrecht
Falsch im Sinne dieser Gesetzesstelle ist ein Beweismittel dann, wenn es bei seinem Gebrauch geeignet ist, die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen in eine falsche Richtung zu lenken, sei es, weil es unecht ist, sei es, weil es einen unrichtigen Inhalt hat.
RS0120525 Rechtssatz 17.02.2006Strafrecht
Ein unbares Zahlungsmittel iSd § 74 Abs 1 Z 10 StGB muss im allgemeinen Zahlungsverkehr ubiquitär einsetzbar sein und die breit gestreute allgemeine Zahlungsfunktion von Geld ersetzen. Eine Kundenkarte mit Zahlungsfunktion, die nur gegenüber dem kartenausst …
RS0120654 Rechtssatz 23.03.2006Strafrecht
Unterfertigte der Angeklagte einen Kreditkartenbeleg - wenngleich mit eigener Unterschrift - mit der Intention, seinem Geschäftspartner vorzutäuschen, er sei der legitimierte Karteninhaber, und verstärkte er somit den falschen Eindruck, wahrer und berechtig …
RS0127023 Rechtssatz 29.06.2011Strafrecht
Ein weder unechter noch inhaltlich unrichtiger Entwurf eines nicht zustande gekommenen Kaufvertrags stellt kein falsches Beweismittel iSd § 147 Abs 1 Z 1 vierter Fall StGB dar.