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Entscheidung 17 Os 6/16k×

Entscheidung 17 Os 6/16k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0089030 Rechtssatz 29.01.1991Strafrecht
Der Vorsatz eines Beitragstäters muß sich (beim Betrug) nicht nur auf die Unterstützung einer wenigstens in groben Umrissen vorgestellten Tat beziehen, sondern auch alle subjektiven Tatbestandsmerkmale umfassen und daher die vom Willen zur unrechtmäßigen Be …
RS0089533 Rechtssatz 23.01.1980Strafrecht
Damit einem Tatbeteiligten (auch) eine Deliktsqualifikation angelastet werden kann, muß sein Vorsatz sämtliche erforderlichen Umstände erfassen, welche die betreffenden Qualifikation begründen (hier: intellektuelle Beihilfe zu §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 St …
RS0089768 Rechtssatz 28.02.1974Strafrecht
In subjektiver Beziehung muß der Vorsatz des Gehilfen im Sinne des § 5 StG auf die Begünstigung einer bestimmten Tat gerichtet sein. Das bedeutet jedoch nicht, daß der Gehilfe die Tat des unmittelbaren Täters, auf die sich sein Handeln bezieht, in allen Ein …
RS0093455 Rechtssatz 21.03.1989Strafrecht
Die Qualifikationsnorm des § 126 Abs 1 Z 5 StGB setzt voraus, dass die Beschädigung der betroffenen Einrichtung ein für die Betriebssicherheit bedeutsames Ausmaß erreicht, das heißt jedenfalls geeignet ist, die Betriebssicherheit als solche zumindest abstra …
RS0122721 Rechtssatz 03.10.2007Strafrecht
Welche rechtlichen Erwägungen das Erstgericht in den Entscheidungsgründen angestellt hat, ist für die Anfechtungsbefugnis nicht von Bedeutung. Ein Rechtsfehler läge nur vor, wenn - ungeachtet der in den Erwägungen (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) dargelegten Rechtsan …
RS0129772 Rechtssatz 29.10.2014Strafrecht
Eine im Zuge eines Einbruchdiebstahls begangene Sachbeschädigung wird nicht als typische Begleittat durch diesen konsumiert, wenn die beschädigte Sache zwar der Sicherung des stehlenswerten Gutes dient, aber nicht den Kriterien einer Sperrvorrichtung entspr …
RS0130806 Rechtssatz 06.06.2016Strafrecht
Wissentlichkeit in Bezug auf die rechtliche Einordnung der vorgeworfenen Handlung wird vom Tatbestand nicht vorausgesetzt.
RS0130807 Rechtssatz 06.06.2016Strafrecht
Nur bei Beamten besteht die Gefahr behördlicher (disziplinärer) Verfolgung wegen Verletzung einer Amtspflicht, während dies bei Vertragsbediensteten (in Bezug auf Dienstpflichten) bloß privat‑(arbeits‑)rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Der Vorwurf de …
RS0130808 Rechtssatz 06.06.2016Strafrecht
Öffentliche Urkunden (mit qualifizierter Beweiskraft) sind nur solche, die ein Beamter innerhalb der Grenzen seiner hoheitlichen Amtsbefugnisse oder eine mit öffentlichem Glauben versehene Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorges …