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Entscheidung 17 Os 8/16d×

Entscheidung 17 Os 8/16d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0095948 Rechtssatz 27.05.1971Strafrecht
Sinn und Ziel des Tatbestandes des § 104 StG ist es nicht, den Staat oder den einzelnen vor Schaden zu bewahren, sondern die Reinheit, Sauberkeit und Unverkäuflichkeit der Amtsführung zu gewährleisten (vgl EvBl 1961/257 und 1969/17).
RS0095954 Rechtssatz 01.07.1982Strafrecht
§ 304 StGB umfaßt auch die Privatwirtschaftsverwaltung.
RS0130017 Rechtssatz 09.04.2015Strafrecht
Verwaltungshandeln, das zwar nicht in typisch hoheitlichen Rechtsformen in Erscheinung tritt, jedoch in engem Zusammenhang mit (möglichen) Hoheitsakten steht, diese vorbereitet, begleitet oder umsetzt, ist (schlichte) Hoheitsverwaltung.
RS0130620 Rechtssatz 07.03.2016Strafrecht
Anfechtungsgegenstand einer von der Generalprokuratur nach § 23 Abs 1a StPO auf Anregung des Rechtsschutzbeauftragten im Zusammenhang mit der Beendigung des Ermittlungsverfahrens erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ist bloß die Entsche …
RS0130815 Rechtssatz 06.06.2016Strafrecht
Vorteile im Sinn der Korruptionstatbestände sind materielle wie immaterielle Leistungen, die zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen, gesellschaftlichen oder beruflichen Stellung des Annehmenden führen (können). Leistungen, auf die der Empfä …
RS0130816 Rechtssatz 06.06.2016Strafrecht
Tatbildlich sind auch Vorteile, die der Amtsträger für einen Dritten fordert, annimmt oder sich versprechen lässt. Dritter kann nach dem insoweit nicht differenzierenden Gesetzeswortlaut und mit Blick auf das geschützte Rechtsgut auch die vom Amtsträger ver …