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Entscheidung 1 Ob 128/19h×

Entscheidung 1 Ob 128/19h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0043890 Rechtssatz 28.11.1990Zivilrecht
Beschlüsse des Berufungsgerichtes, womit das Urteil als nichtig aufgehoben und die Rechtssache zur Entscheidung ins außerstreitige Verfahren überwiesen wird, sind auch ohne Ausspruch des Berufungsgerichtes, dass der Rekurs an den OGH zulässig sei, anfechtbar.
RS0045985 Rechtssatz 21.12.1993Zivilrecht
Auch für im Wasserrecht begründete Schadenersatzansprüche nach § 26 WRG kommt es zur Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsweges auf den Inhalt der Klagebehauptung bzw des Antrages an, ob nämlich das Begehren als schadenersatzrechtliches vom ordentlichen G …
RS0082436 Rechtssatz 05.11.1975Zivilrecht
Die Tatsache, daß mit dem Eintritt des Schadens seinerzeit nicht gerechnet wurde, ist Tatbestandsvoraussetzung für den Schadenersatzanspruch (SZ 29/61). Derjenige, der mit dem Nichteintritt des Schadens gerechnet haben muß, ist die Wasserrechtsbehörde (SZ 3 …
RS0120974 Rechtssatz 27.06.2006Zivilrecht
Im AußStrG 2005 gibt es keine dem § 519 Abs 1 Z 1 ZPO vergleichbare Regelung, sodass auch Beschlüsse, die einen Antrag ohne Sachentscheidung aus rein formalen Gründen zurückweisen, bei Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage anfechtbar sind.
RS0129005 Rechtssatz 18.07.2013Zivilrecht
§ 15 WRG räumt dem Fischereiberechtigten eigenständige Rechte ein, die nicht durch Zwangsmaßnahmen im Sinne der §§ 60 ff WRG überwunden werden müssen. Sie sind für Nachteile aus einem wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Vorhaben unabhängig davon zu ents …