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Entscheidung 1 Ob 137/24i×

Entscheidung 1 Ob 137/24i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009046 Rechtssatz 26.03.1981Zivilrecht
Die Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlung hat zur Voraussetzung, daß sie nicht über die nötige Verteidigung ( § 3 StGB ) hinausgeht. Es muss daher jene Abwehr gewählt werden, die mit einer möglichst geringen Verletzung der Interessen des Angreifers noch zum …
RS0042279 Rechtssatz 06.04.1995Zivilrecht
Eine Bindung des Erstgerichts an die Rechtsmeinung des Berufungsgerichts im Sinn des § 499 Abs 2 ZPO besteht dann nicht, wenn der Oberste Gerichtshof die Rechtsansicht des Berufungsgerichts - auch ohne Zulassung des Rekurses gegen den Aufhebungsbeschluss (§ …
RS0043854 Rechtssatz 06.07.1949Zivilrecht
Wenn das Berufungsgericht mit seiner Entscheidung einen Teil des erstgerichtlichen Urteils bestätigt, einen anderen Teil dieser Entscheidung aber aufhebt und die Rechtssache im letzteren Umfang an das Erstgericht zurückverweist, so ist gegen den aufhebenden …
RS0088842 Rechtssatz 30.09.1986Strafrecht
Notwendig ist stets nur jene Verteidigung, die unter den verfügbaren Mitteln das schonendste darstellt, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff sofort und endgültig abzuwenden.
RS0089005 Rechtssatz 23.11.1972Strafrecht
Aus dem Hinweis des Gesetzes auf die "nötige" Verteidigung (nunmehr : "Verteidigung, die notwendig ist") ist abzuleiten, daß die Notwehrhandlung das letzte Mittel zur Verteidigung der genannten Rechtsgüter sein müsse. Stehen andere Möglichkeiten zu deren Er …
RS0089073 Rechtssatz 23.11.1972Strafrecht
Unzureichende Abwehrhandlungen sind nach der Lebenserfahrung geeignet, die Angriffslust weitgehend enthemmter Personen nur noch zu steigern und die für den Angegriffenen bestehende Gefahrenlage nur noch zu verschärfen.
RS0089259 Rechtssatz 14.06.1978Strafrecht
Das Maß der Abwehr bestimmt sich nach der Art, der Wucht und der Intensität des (zur Notwehr berechtigenden) Angriffs, nach der Gefährlichkeit des Angreifers und nach den zur Abwehr zur Verfügung stehenden Mitteln.
RS0089309 Rechtssatz 26.03.1987Strafrecht
Notwendig im Sinne des § 3 Abs 1 StGB ist jene Verteidigungshandlung, die aus der Situation des Angegriffenen ("ex ante") gesehen, wenngleich unter Beachtung objektiver Kriterien gerade so weit in die Rechtsgüter des Angreifers eingreift, damit der Angriff …
RS0095988 Rechtssatz 19.03.1996Strafrecht
Unter mehreren verfügbaren Abwehrmitteln hat der Verteidiger das für den Angreifer schonendste zu wählen, muss sich aber mit Abwehrhandlungen, deren Wirkung zweifelhaft ist, nicht begnügen.