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Entscheidung 1 Ob 147/19b×

Entscheidung 1 Ob 147/19b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0082276 Rechtssatz 25.01.1994Zivilrecht
Für das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG sind die Bestimmungen des Verfahrens außer Streitsachen "sinngemäß" anzuwenden.
RS0082579 Rechtssatz 16.02.1994Zivilrecht
Nach der Neufassung dieser Bestimmung durch die WRGNov 1990 (Entfall des Wortes "weiter") ist jede mögliche Nutzung zu entschädigen, die dem Anspruchsberechtigten infolge des Eingriffs verwehrt bleibt, soweit sie nur bei dessen Anordnung zulässig und durch …
RS0124141 Rechtssatz 08.10.2008Zivilrecht
In außerstreitigen kontradiktorischen Verfahren, in denen sich die Parteien in gegenläufigen Rollen gegenüber stehen, sind ganz allgemein die Behauptungs- und Beweislastregeln, die das streitige Verfahren beherrschen, heranzuziehen. Demnach trägt jede Parte …
RS0132922 Rechtssatz 23.10.2019Zivilrecht
Eine Entschädigungspflicht nach § 34 Abs 4 WRG besteht nicht nur bei einem Eingriff in bestehende Rechte durch einen Schutzgebietsbescheid nach § 34 Abs 1 WRG, sondern auch bei Anordnungen gemäß Abs 2 leg cit durch eine Schutzgebietsverordnung.
RS0132923 Rechtssatz 23.10.2019Zivilrecht
Mit dem Begriff „Wasserberechtigter“ in § 34 Abs 4 WRG ist auch der durch Verordnung geschützte Träger der „allgemeinen“ (kommunalen oder regionalen) Wasserversorgung gemeint, dessen Wasserversorgungsanlage Anlass für Maßnahmen nach § 34 WRG gegeben hat.
RS0132924 Rechtssatz 23.10.2019Zivilrecht
Freiwillig eingegangene Nutzungsbeschränkungen sind bei der Bemessung der Entschädigung jedenfalls dann – in dem Sinn, dass dann kein „bestehendes Recht“ iSd § 34 Abs 4 WRG angenommen werden kann – zu berücksichtigen, wenn der Grundeigentümer für den Verzic …