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Entscheidung 1 Ob 218/11g×

Entscheidung 1 Ob 218/11g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005673 Rechtssatz 30.05.1990Zivilrecht
Hat das Rekursgericht in einem zweiseitigen Rekursverfahren die Rekursbeantwortung einer als Partei zu behandelnden Person mit der unzutreffenden Begründung zurückgewiesen, dass sie von einem am Verfahren nicht beteiligten Dritten erstattet worden sei, hat …
RS0042158 Rechtssatz 22.11.1984Zivilrecht
Nichtigkeit gemäß § 477 Abs 1 Z 4, wenn der Gegner des Rekurswerbers nicht in Sinne des § 521a Abs 1 ZPO am Rekursverfahren beteiligt wurde.
RS0074920 Rechtssatz 16.09.1985Zivilrecht
Zur Chancengleichheit und damit zu den Garantien des Art 6 Abs 1 MRK gehört die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs. Das rechtliche Gehör im Sinn dieser Bestimmung wird nicht nur dann verletzt, wenn einer Partei die Möglichkeit, sich im Verfahren zu äußer …
RS0083868 Rechtssatz 04.04.1990Zivilrecht; Strafrecht
Wer zur Empfangnahme befugter Vertreter ist, richtet sich zunächst nach den die Organisation der juristischen Person regelnden Vorschriften (hier: Kapitalgesellschaft nach liechtensteinischem Recht).
RS0127746 Rechtssatz 01.03.2012Zivilrecht
Die EuZVO 2007 verdrängt das Verfahrensrecht (lex fori) nur insoweit, als sie die jeweilige Frage selbst regelt. Sie berührt aber nicht die nationalen Regelungen dazu, welche Schriftstücke überhaupt zugestellt werden müssen, wie der Zustelladressat bzw Empf …
RS0127747 Rechtssatz 01.03.2012Zivilrecht
Art 8 Nr 1 EuZVO 2007 lässt nach seinem eindeutigen Wortlaut keinen Zweifel daran, dass Schriftstücke in ihrer originalen oder übersetzten Fassung in der Amtssprache des Empfangsmitgliedstaats immer (das heißt ohne jede weitere Bedingung) zugestellt werden …