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Entscheidung 1 Ob 57/15m×

Entscheidung 1 Ob 57/15m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011675 Rechtssatz 31.10.1968Zivilrecht
Das Fischereirecht ist dort, wo es vom Eigentum abgesondert in Erscheinung tritt, ein selbständiges dingliches Recht. Ansprüche zur Erhaltung und Sicherung solcher Rechte sind mangels Verweisung an andere Behörden oder Organe bücherliche Rechtssachen im Sin …
RS0082249 Rechtssatz 27.02.1995Zivilrecht
Die Bemessung einer "angemessenen Entschädigung" im Sinne der §§ 15 Abs 1, 117 WRG hat unter Berücksichtigung der im EisbEG 1954 zum Ausdruck kommenden, allgemeinen entschädigungsrechtlichen Rechtsgrundsätze unter Abwägung der beteiligten Interessen zu erfo …
RS0082260 Rechtssatz 27.02.1995Zivilrecht
Auch wiederkehrende Leistungen sind in bestimmter Höhe, nicht aber in einem zeitlich nicht fixierten und daher auch der Höhe nach unbestimmten Gesamtbetrag festzusetzen.
RS0129005 Rechtssatz 18.07.2013Zivilrecht
§ 15 WRG räumt dem Fischereiberechtigten eigenständige Rechte ein, die nicht durch Zwangsmaßnahmen im Sinne der §§ 60 ff WRG überwunden werden müssen. Sie sind für Nachteile aus einem wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Vorhaben unabhängig davon zu ents …
RS0130264 Rechtssatz 23.04.2015Zivilrecht
Der Ausdruck „gebotenenfalls“ ermächtigt die Wasserrechtsbehörde (so wie im Fall des § 117 Abs 4 WRG das Gericht) zur Festsetzung wiederkehrender Zahlungen, sofern dies einer angemessenen Entschädigung entspricht.
RS0130265 Rechtssatz 23.04.2015Zivilrecht
§ 117 Abs 1 dritter Satz WRG schreibt eine Sicherstellung der Entschädigung nur vor, sofern diese geboten und damit erforderlich ist. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Erfüllung der zukünftigen Leistungsansprüche der Antragsteller gefährdet wäre.