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Entscheidung 1 Ob 63/15v×

Entscheidung 1 Ob 63/15v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009341 Rechtssatz 14.05.1975Zivilrecht
Hat ein Ehegatte Leistungen für den Bau eines Wohnhauses auf dem Grundstück des anderen erbracht, so fällt in Folge Scheidung der Ehe der Rechtsgrund weg. Auch im Falle der Alleinverschuldens des Leistenden an der Ehescheidung besteht ein Rückforderungsansp …
RS0020192 Rechtssatz 08.01.1980Zivilrecht
1.) Leistungskondiktionen setzen eine Leistung des Verkürzten an den Bereicherten voraus, wobei unter der Leistung eine bewusste Zuwendung zur Erreichung eines bestimmten Zweckes zu verstehen ist. 2.) Leistungskondiktionen stehen zur Rückabwicklung fehlerha …
RS0033701 Rechtssatz 22.09.1983Zivilrecht
Laufende Aufwendungen von Lebensgefährten für die während der Lebensgemeinschaft gemeinsame Wohnung oder sonstige Leistungen für zum sofortigen Verbrauch bestimmte Anschaffungen sind ihrer Natur nach für den entsprechenden Zeitraum der bestehenden Lebensgem …
RS0033737 Rechtssatz 12.07.1988Zivilrecht
Sind an einer Vermögensverschiebung mehrere Personen beteiligt, so kann die Feststellung vom Berechtigten und Verpflichteten zweifelhaft sein; sie ist auf Grund der von den Parteien bei der Leistung vorgestellten Zweckbestimmung zu treffen. Es muss daher ge …
RS0033844 Rechtssatz 14.10.1970Zivilrecht
Bei Wegfall des Grundes der Leistung besteht ein Rückforderungsanspruch des mittelbar Leistenden gegen den Empfänger, nicht aber ein solcher desjenigen, der die Leistung im Namen eines anderen erbringt.
RS0033921 Rechtssatz 30.11.1987Zivilrecht
Außergewöhnliche Zuwendungen, zum Beispiel für den Erwerb einer Wohnung, die erkennbar in der Erwartung des Fortbestandes der Lebensgemeinschaft gemacht werden, sind bei Zweckverfehlung rückforderbar. Der Geschäftszweck fällt aber nur bezüglich eines die Au …
RS0061428 Rechtssatz 10.07.1986Zivilrecht
Der Gesellschaft zur Nutzung überlassene Gegenstände, die im Eigentum von Gesellschaftern stehen, gehören zwar nicht als solche zum Gesellschaftsvermögen. In das Gesellschaftsvermögen fällt vielmehr das Nutzungsrecht an diesen. Das Vermögen der offenen Hand …
RS0061450 Rechtssatz 27.09.1977Zivilrecht
Das Vermögen der Gesellschaft steht im Gesamthandeigentum der Gesellschafter; es ist deren "gemeinschaftliches Vermögen", über welches der einzelne Gesellschafter nicht - auch nicht anteilsmäßig - verfügen und dessen Teilung er gleichfalls nicht verlangen k …
RS0104476 Rechtssatz 16.04.1996Zivilrecht
Ein Lebensgefährte, der für die Innenausgestaltung der im Haus des Vaters seiner Lebensgefährtin befindlichen Wohnung Aufwendungen macht, um sodann während der Lebensgemeinschaft in dieser Wohnung mit der Lebensgefährtin zu wohnen, hat nach Beendigung der L …