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Entscheidung 1 Ob 75/16k×

Entscheidung 1 Ob 75/16k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0007581 Rechtssatz 05.07.1972Zivilrecht
Das Verlassenschaftsgericht ist jederzeit berufen, das zur Ordnung der Sache Erforderliche von Amts wegen vorzukehren. Insbesonders ist es verpflichtet zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses das Zweckentsprechende zu verfügen. Können sich Miterben üb …
RS0012206 Rechtssatz 27.07.1978Zivilrecht
Der Nachlass existiert als Rechtssubjekt vom Zeitpunkt des Todes des Erblassers bis zum Eigentumserwerb durch den Erben.
RS0012288 Rechtssatz 04.03.1981Zivilrecht
Einer Verlassenschaft kommt im Zivilverfahren Parteifähigkeit zu.
RS0022002 Rechtssatz 13.10.1994Zivilrecht
Vor einer Sachentscheidung hat das Prozeßgericht den Versuch einer Beseitigung des Mangels der verlassenschaftsgerichtlichen Genehmigung der Klagsführung zu unternehmen.
RS0035331 Rechtssatz 03.01.1957Zivilrecht
Greift erst das Revisionsgericht den Mangel der gesetzlichen Vertretung auf, so geht es selbst nach § 6 ZPO vor.
RS0048402 Rechtssatz 12.05.1977Zivilrecht
Der Rechtsnachfolger des als Vater in Anspruch genommenen Mannes ist berechtigt, dessen Vaterschaft im Sinne des § 163c ABGB anzuerkennen.
RS0049030 Rechtssatz 06.10.1970Zivilrecht
Die pflegschaftsbehördliche Genehmigung ersetzt nicht das Fehlen sonstiger gesetzlicher Erfordernisse, das die Ungültigkeit des Vertrages zur Folge hat (so schon 6 Ob 338/64 RZ 1965,81).
RS0121265 Rechtssatz 03.10.2006Zivilrecht
Die in § 66 Abs 1 Z 1 AußStrG genannten Mängel können auch dann in einem Revisionsrekurs geltend gemacht werden, wenn sie vom Rekursgericht verneint worden sind. Wegen der ausdrücklichen Anordnung in § 66 Abs 1 AußStrG und des Fehlens einer § 519 ZPO vergle …
RS0123140 Rechtssatz 24.01.2008Zivilrecht
Immer dann, wenn Vertretungshandlungen im Zusammenhang mit einem Nachlass anstehen, sind schon aus Gründen der Rechtssicherheit klare Vertretungsverhältnisse zu schaffen (hier: gemäß den §§ 160 ff AußStrG noch ausständige Verfahren aufgrund der widerspreche …
RS0125145 Rechtssatz 26.03.2009Zivilrecht
Nach § 5 Abs 1 AußStrG hat das Gericht in jeder Lage des Verfahrens (also auch noch im Rechtsmittelverfahren) zur Beseitigung des Mangels der Verfahrensfähigkeit das Erforderliche anzuordnen. Das Rechtsmittelgericht hat die nach seiner Meinung unterlassenen …
RS0130937 Rechtssatz 30.08.2016Zivilrecht
Ist der Ehemann der Mutter verstorben, kann bis zur Einantwortung ein Antrag auf Feststellung der Nichtabstammung vom Ehemann der Mutter gemäß §§ 151 ff ABGB (neu) nur vom ruhenden Nachlass als Gesamtrechtsnachfolger des verstorbenen Mannes, dessen Vatersch …