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Entscheidung 1 Ob 87/15y×

Entscheidung 1 Ob 87/15y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011646 Rechtssatz 19.09.1962Zivilrecht
Auch eine vertragliche, nicht einverleibte Dienstbarkeit ist gegenüber dem Besteller wirksam. Sie kann durch einen Miteigentümer allein nicht bestellt werden, auch nicht wenn die Eigentümer Ehegatten sind.
RS0011650 Rechtssatz 30.08.1961Zivilrecht
Stillschweigender Erwerb einer Dienstbarkeit durch Errichten einer kostspieligen Anlage zu ihrer Ausübung, wenn der Eigentümer dies duldet.
RS0011661 Rechtssatz 20.03.1986Zivilrecht
In der bloßen Duldung der Zufahrt durch längere Zeit hindurch kann noch nicht die schlüssige Einräumung eines Fahrrechtes erblickt werden.
RS0013190 Rechtssatz 13.03.1968Zivilrecht
Die mehreren Personen gemeinschaftlich gehörige Liegenschaft kann nicht von einem Miteigentümer zu einem ideellen Teile mit einer Dienstbarkeit belastet werden.
RS0013947 Rechtssatz 28.10.1976Zivilrecht
Bei der Beurteilung einer Handlung auf ihre konkludente Aussage ist größte Vorsicht geboten, weil die Gefahr besteht, dass dem Handelnden Äußerungen unterstellt werden, die nicht in seinem Sinn waren. Eine konkludente Handlung darf nur angenommen werden, we …
RS0014150 Rechtssatz 16.09.1975Zivilrecht
Bei der Beurteilung von Handlungen auf ihren konkludenten Aussagegehalt ist zu bedenken, dass dieser im Sinne des § 863 ABGB eindeutig in eine bestimmte Richtung weisen muss und kein vernünftiger Grund übrig sein darf, daran zu zweifeln, dass ein Rechtsfolg …
RS0043253 Rechtssatz 26.04.1995Zivilrecht
Ob im konkreten Einzelfall eine konkludente Urlaubsvereinbarung zustandegekommen ist, ist keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG.
RS0049051 Rechtssatz 22.03.1960Zivilrecht
1) Steht das dienende Gut im Miteigentum, so kann die Dienstbarkeit nur durch alle Miteigentümer eingeräumt werden. Da es sich hiebei um eine Verfügung über das Recht der Miteigentümer im ganzen handelt, ist hiezu das Einverständnis aller Teilhaber notwendi …
RS0111562 Rechtssatz 19.01.1999Zivilrecht
Ein Dienstbarkeitsvertrag kann auch durch schlüssiges Verhalten im Sinne des § 863 ABGB zustandekommen. Ein schlüssiger Dienstbarkeitsvertrags kommt nicht schon durch die bloße Duldung eines bestimmten Gebrauchs des dienenden Guts, sondern erst dann zustand …
RS0114010 Rechtssatz 13.07.2000Zivilrecht
Erwerbstitel einer Dienstbarkeit ist - neben den in § 480 ABGB genannten anderen Fällen - grundsätzlich ein Vertrag, der nicht nur ausdrücklich, sondern auch konkludent (§ 863 ABGB) geschlossen werden kann. Derjenige, der die Kosten für die Errichtung einer …