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Entscheidung 1 Ob 91/15m×

Entscheidung 1 Ob 91/15m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0007280 Rechtssatz 16.09.1965Zivilrecht
Wird jemand zum Kurator bestellt, so erfolgt diese Maßnahme nicht in seinem eigenen Interesse, sondern in dem der Rechtssubjekte, die er vertritt. Daher kann er aus seiner Bestellung keine Rechte erworben haben.
RS0008539 Rechtssatz 10.07.1986Zivilrecht
Auch nach dem SachwalterG ist Voraussetzung für die Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes zur Einbringung der dem Betroffenen zustehenden Anträge und Rechtsmittel, dass der Betroffene bei der Vollmachtserteilung fähig war, den Zweck der dem Rechtsvertreter …
RS0014635 Rechtssatz 09.06.1982Zivilrecht
Fehlt es einer Person an der Einsicht in das Wesen einer anwaltlichen Vertretung und an der Kritik über die Zweckmäßigkeit einer solchen Vertretung in ihrer konkreten Lage, mangelt es an der erforderlichen Geschäftsfähigkeit zum Abschluss eines Vertrages üb …
RS0014647 Rechtssatz 03.11.1982Zivilrecht
Der Geschäftsunfähige hat das Geld, das er auf Grund des ungültigen Rechtsgeschäftes erhalten hat, nur insoweit zurückzustellen, als es bei ihm noch vorhanden oder zu seinem Vorteil verwendet worden ist.
RS0016340 Rechtssatz 09.06.1982Zivilrecht
Erbringt ein Anwalt für eine vollentmündigte Person Leistungen, ist ein solcher Nutzen anwaltlicher Vertretung nicht aus einer nachträglichen Sicht am tatsächlich erzielten Verfahrenserfolg des Vertretungshandelns zu messen, sondern aus der Sicht zu prüfen …
RS0128198 Rechtssatz 01.08.2012Zivilrecht
Nach § 119 Satz 3 AußStrG endet die Vertretungsbefugnis des Verfahrenssachwalters nicht bereits mit dem Zeitpunkt, in dem dem Gericht die Bevollmächtigung eines von der betroffenen Person selbst gewählten Vertreters angezeigt wird. Der Beschluss des Gericht …
RS0130159 Rechtssatz 21.05.2015Zivilrecht
Ein zum Verfahrenssachwalter nach § 119 AußStrG bestellter Rechtsanwalt hat (ausgenommen für einen allfälligen Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof im Bestellungsverfahren, für den absolute Anwaltspflicht ‑ § 6 Abs 2 AußStrG ‑ besteht) grundsätzlich …