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Entscheidung 1 Ob 97/24g×

Entscheidung 1 Ob 97/24g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022681 Rechtssatz 25.06.1981Zivilrecht
Das Mitverschulden im Sinne des § 1304 ABGB setzt kein Verschulden im technischen Sinne voraus. Auch Rechtswidrigkeit des Verhaltens ist nicht erforderlich. Es genügt vielmehr eine Sorglosigkeit gegenüber den eigenen Gütern, worunter auch die Gesundheit fällt.
RS0022802 Rechtssatz 03.10.1963Zivilrecht
Die zweckmäßig aufgewendeten Kosten des Rettungsaufwandes sind vom Schädiger zu ersetzen.
RS0027787 Rechtssatz 25.06.1970Zivilrecht
Was dem Geschädigten im Rahmen der Schadensminderungspflicht zumutbar ist, bestimmt sich nach den Interessen beider Teile und den Grundsätzen des redlichen Verkehrs. Es kommt daher wesentlich auf die Umstände des Einzelfalles an.
RS0042031 Rechtssatz 11.05.1993Zivilrecht
Die Beantwortung jener Fragen, die vom Rechtsmittelgericht, das die Aufhebung verfügt hat, auf der Grundlage des gegebenen Sachverhalts bereits abschließend entschieden wurden, kann aufgrund neuer Tatsachen nicht mehr in Zweifel gezogen werden. Abschließend …
RS0042411 Rechtssatz 30.01.1985Zivilrecht
Wenn auch die Aufhebung nach § 496 Abs 1 Z 3 ZPO in § 496 Abs 2 ZPO nicht ausdrücklich erwähnt ist, so kann diese Bestimmung im Hinblick auf den Grundsatz der Prozessökonomie und des Wesens des österreichischen Rechtsmittelverfahrens nur dahin verstanden we …
RS0052149 Rechtssatz 30.08.1989Strafrecht
Die AHR haben nur die Bedeutung einer gutächtlichen Äußerung über die Bewertung rechtsanwaltlicher Leistungen im Durchschnittsfall. Es steht somit im Ermessen des die Kostenbestimmung (nach § 395 StPO) vornehmenden Gerichtes, die Ansätze dieser Richtlinien …
RS0097183 Rechtssatz 19.04.1974Strafrecht
In einer Strafanzeige enthaltene, objektiv unrichtige Beschuldigungen sind, sofern sie den Rahmen eines sachdienlichen Vorbringens nicht überschreiten, nur dann rechtswidrig, wenn sie vom Anzeiger wider besseres Wissen erhoben wurden. Da jedermann das Recht …
RS0097195 Rechtssatz 19.04.1974Strafrecht
Auch objektiv unrichtige Beschuldigungen, die nicht den Rahmen eines sachdienlichen Vorbringens überschreiten, sind nur dann rechtswidrig, wenn sie vom Anzeiger wider besseres Wissen erhoben worden sind. Dieser kann nur dann strafrechtlich zur Verantwortung …
RS0101502 Rechtssatz 19.07.1982Strafrecht
Heranziehung der Autonomen Honorar-Richtlinien als Berechnungsgrundlage für die Angemessenheit der beanspruchten Entlohnung.
RS0118891 Rechtssatz 29.04.2004Zivilrecht
Die Auslegung der Urteilsfeststellungen im Einzelfall ist regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.