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Entscheidung 20 Ds 14/20v×

Entscheidung 20 Ds 14/20v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0054876 Rechtssatz 21.12.1992Undefined
Nach ständiger Judikatur der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission liegt eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes nur dann vor, wenn das Fehlverhalten einem größeren Personenkreis zur Kenntnis gelangt oder wenn es so schwerwie …
RS0054927 Rechtssatz 16.11.1992Strafrecht
Ein gesetzliches Fehlverhalten eines Standesangehörigen, das einem größeren Personenkreis zur Kenntnis gelangt, beeinträchtigt die Ehre und das Ansehen des Standes. Nach der Judikatur der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission (vgl AnwBl 198 …
RS0055041 Rechtssatz 23.03.1992Undefined
Durch Unterlassung einer detaillierten Abrechnung, die dem Klienten eine nachvollziehbare lückenlose Aufklärung über für ihn vereinnahmte Beträge und die ihm angelasteten Anwaltskosten gewährt einerseits und durch Anlastung bedeutend überhöhter Kosten ander …
RS0055118 Rechtssatz 10.06.1991Undefined
Peinlichste Genauigkeit bei Legung der Honorarnote an den Klienten ist Pflicht des Rechtsanwaltes (AnwBl 1989,420 mit weiteren Nachweisen).
RS0055626 Rechtssatz 01.06.1964Undefined
Die Bestätigung der Bekanntgabe eines unrichtigen, überhöhten Kostenbetrages und die nachträgliche Erklärung, einen bedeutenden Nachlaß als "Freundschaftsrabatt" bei Bezahlung zu gewähren, ist eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes.
RS0055629 Rechtssatz 04.09.1958Undefined
Peinlichste Genauigkeit bei Legung der Honorarnote an den Klienten ist Pflicht des Rechtsanwaltes.
RS0056014 Rechtssatz 20.02.1958Undefined
Im Disziplinarverfahren gilt das Anklageprinzip nicht; bei der Schöpfung des Erkenntnisses kann über die im Einleitungsbeschluss bezeichneten Anschuldigungspunkte hinausgegangen werden, ohne dass hiedurch ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen wü …
RS0056153 Rechtssatz 10.10.1977Strafrecht
Im Interesse der Rechtsverteidigung darf der Disziplinarrat nur über jene Tat urteilen, die im Einleitungsbeschluss als Anschuldigung angeführt worden ist, zumindest aber als Anschuldigung dem Beschuldigten vorgehalten wurde, damit dieser Gelegenheit hatte, …
RS0056978 Rechtssatz 14.03.1994Undefined
Die rechtliche Bedeutung des Einleitungsbeschlusses liegt allein darin, dass ein Disziplinarverfahren auf Grund einer für die disziplinäre Ahndung vorausgesetzten konkretisierten Anschuldigung seinen Fortgang nehmen kann. Anders als im gerichtlichen Strafve …
RS0106285 Rechtssatz 02.12.1996Undefined
Der Rechtsanwalt hat die - aus § 50 RL-BA zu erschließende - Verpflichtung, nach Abschluss einer Tätigkeit eine Abrechnung zu erstellen und diese dem Klienten in Form einer Honorarnote zukommen zu lassen; die Zahlungspflicht des Klienten setzt die Legung ei …
RS0108959 Rechtssatz 21.04.1997Undefined
Die vom Gesetz geforderte Zustimmung des Kammeranwaltes und des Disziplinarbeschuldigten kann unter sinngemäßer Anwendung des § 263 Abs 2 StPO nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch schlüssiges Verhalten erteilt werden, wobei Voraussetzung ist, dass der …
RS0118886 Rechtssatz 08.03.2004Strafrecht
Die Zustimmung des Disziplinarbeschuldigten die Verhandlung auch auf Tathandlungen, die vom Einleitungsbeschluss nicht erfasst sind, auszudehnen, kann auch konkludent erfolgen, was dann gegeben ist, wenn sich der Disziplinarbeschuldigte, ohne sich ausdrückl …