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Entscheidung 20 Ns 3/14t×

Entscheidung 20 Ns 3/14t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0056885 Rechtssatz 23.11.1992Undefined
§ 25 Abs 1 DSt 1990 sieht - wie schon bisher § 27 DSt 1872 - die Möglichkeit der Delegierung an einen anderen Disziplinarrat wegen Befangenheit des gesamten Disziplinarrats vor. Eine Befangenheit des gesamten Disziplinarrates setzt aber das Vorliegen eines …
RS0096774 Rechtssatz 09.03.1993Strafrecht
Die Ablehnung eines Richters ist nur dann gerechtfertigt, wenn Umstände vorliegen, die aus objektiver Sicht zur Befürchtung Anlass geben, der Abgelehnte könnte sich bei seiner Entscheidung von anderen als sachlichen Gründen leiten lassen (EvBl 1973/326 uva) …
RS0096993 Rechtssatz 12.12.1973Strafrecht
Keine Befangenheit, wenn sich der Richter bereits zu Beginn des Verfahrens zu einer bestimmten Gesetzesauslegung bekennt, selbst wenn diese als unrichtig angesehen wird.
RS0097003 Rechtssatz 17.05.1994Strafrecht
Eine unrichtige Gesetzesauslegung durch den Berufungssenat, dem der abgelehnte Richter seinerzeit angehörte, bewirkt keine Befangenheit.
RS0097082 Rechtssatz 07.03.1996Strafrecht
Die Ablehnung von Richtern muss auf Gründe gestützt werden, die geeignet sind, die volle Unbefangenheit der Abgelehnten in Zweifel zu ziehen. Diese Gründe müssen daher genau angegeben und nach Möglichkeit bescheinigt werden. Auf unsubstantiierte Pauschalvor …
RS0114514 Rechtssatz 22.01.2001Strafrecht
Befangenheit ist entweder eine tatsächliche Hemmung der unparteiischen Entschließung durch unsachliche psychologische Motive oder aber eine besondere Fallgestaltung, die einen unbefangenen Außenstehenden begründeterweise an der unparteiischen Entscheidungsf …
RS0119759 Rechtssatz 26.01.2005Strafrecht
Die pauschale Behauptung von Ablehnungsgründen nicht namentlich genannter Richter stellt keinen Delegierungsgrund dar. Erst wenn infolge festgestellter (§ 74 StPO) Befangenheit der Richter des Gerichtshofes eine Ratskammer zur Entscheidung über den Subsidia …