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Entscheidung 21 Ds 1/23v×

Entscheidung 21 Ds 1/23v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0054876 Rechtssatz 21.12.1992Undefined
Nach ständiger Judikatur der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission liegt eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes nur dann vor, wenn das Fehlverhalten einem größeren Personenkreis zur Kenntnis gelangt oder wenn es so schwerwie …
RS0055897 Rechtssatz 12.12.1994Undefined
Ein Rechtsanwalt ist gemäß § 9 Abs 1 RAO selbstverständlich befugt, alles was er nach dem Gesetz zur Vertretung seiner Partei für tunlich erachtet, unumwunden vorzubringen. Persönliche Angriffe gegen den Prozessgegner sind jedoch nur soweit zulässig, als si …
RS0056168 Rechtssatz 30.05.1994Undefined
Das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung fordert besondere Zurückhaltung bei der Beurteilung einer Äußerung als strafbares Disziplinarvergehen (Erkenntnis des VfGH vom 30.11.1993, B 1355/93).
RS0056312 Rechtssatz 02.07.1990Undefined
Nach § 9 Abs 1 RAO sind zwar grundsätzlich alle sachlichen, durch eine entsprechende Information des Mandanten gedeckten Äußerungen des Rechtsanwaltes, die er für die Durchsetzung der Ansprüche seiner Partei für dienlich hält, gerechtfertigt, mögen damit au …
RS0056701 Rechtssatz 23.11.1992Undefined
Keine oder nur unbedeutende Folgen: Hiebei ist nicht nur auf die konkreten Folgen des anwaltlichen Fehlverhaltens für seinen Klienten, sondern auch auf die Folgen des Verhaltens in der Öffentlichkeit Rücksicht zu nehmen. Ein disziplinäres Verhalten liegt nä …
RS0072230 Rechtssatz 05.11.1990Undefined
§ 9 Abs 1 RAO rechtfertigt grundsätzlich alle sachlichen, durch eine entsprechende Information des Mandanten gedeckten Äußerungen des Rechtsanwaltes, die er für die Durchsetzung der Ansprüche seiner Partei für dienlich erachtet, mögen damit auch schwere Vor …
RS0092437 Rechtssatz 16.05.1995Strafrecht
Die Beurteilung der Ernstlichkeit einer (sich ihrem Wortlaut nach als Drohung manifestierenden) Äußerung wie auch ihres Sinnes und Bedeutungsinhaltes betrifft ausschließlich eine - im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu lösende - Tatfrage.
RS0098570 Rechtssatz 25.09.1973Strafrecht
Notorisch (und daher nicht beweisbedürftig) ist eine allbekannte Tatsache, an der vernünftigerweise niemand zweifeln kann.
RS0099547 Rechtssatz 27.04.1971Strafrecht
Aktenwidrig sind die Entscheidungsgründe, wenn sie den eine entscheidende Tatsache betreffenden Inhalt einer Aussage oder eines anderen Beweismittels in seinen wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wiedergeben (RZ 1938,94).
RS0107051 Rechtssatz 17.03.1997Undefined
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sein Verhalten bei der Vertretung eines Klienten, demnach auch sein Vorbringen, dahin zu überprüfen und zu gestalten, dass es weder dem Auftrag noch seinem Gewissen und nicht den Gesetzen widerstreitet. Wenn der Klient ein …
RS0113534 Rechtssatz 08.05.2000Undefined
Liegen sämtliche Voraussetzungen für die Anwendung des § 3 DSt vor, besteht ein Rechtsanspruch auf die Anwendung dieser Gesetzesstelle, da die Willensbildung über das Absehen von der Strafe eine dem Ermessen entzogene Entscheidung darstellt.
RS0127374 Rechtssatz 14.12.2011Strafrecht
Mehrere im Rahmen einer tatbestandlichen Handlungseinheit begangene Angriffe stellen eine einzige Tat dar, weshalb mit der bloßen Bekämpfung einzelner Ausführungshandlungen – soweit dadurch die rechtliche Beurteilung nicht tangiert wird – keine für die Schu …