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Entscheidung 23 Ds 3/22a×

Entscheidung 23 Ds 3/22a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0055208 Rechtssatz 27.01.1969Undefined
Der Rechtsanwalt als qualifizierter Jurist hat sich stets in Wort und Schrift einer sachlichen Ausdrucksweise zu bedienen und unsachliche und beleidigende Äußerungen zu unterlassen.
RS0055651 Rechtssatz 30.06.1980Strafrecht
Der Rechtsanwalt ist zur Unterlassung eines Gerichte und Behörden verletzenden Benehmens, einer ungehörigen Schreibweise sowie leichtfertiger Anschuldigungen gegen Richter und Beamte verpflichtet. Dies besagt aber keineswegs, daß er nicht Kritiken an deren …
RS0056337 Rechtssatz 08.07.1985Strafrecht
Der Rechtsanwalt darf nicht jede abfällige Äußerung seines Mandanten über den Gegner wörtlich wiedergeben. Er ist vielmehr verpflichtet, die Information in seine eigenen Äußerungen derart umzusetzen, daß sie die Ehre des Gegners nicht (mehr als unvermeidbar …
RS0075198 Rechtssatz 16.10.1995Undefined
Die Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB hat zwar auch in Ansehung mehrerer Vor-Erkenntnisse zu erfolgen, doch ist dafür vorausgesetzt, dass die zuletzt abgeurteilte Tat, vor dem ersten der in Betracht kommenden früheren Erkenntnisse verübt worden ist. Nimmt e …
RS0095939 Rechtssatz 26.03.1996Strafrecht
Die bloße Behauptung, für einen Schuldspruch mangle es an Feststellungen, bringt den materiellen Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO nicht auf die vom Gesetz vorgesehene Weise zur Darstellung, weil der Beschwerdeführer nicht angibt, welche Fest …
RS0096880 Rechtssatz 29.06.1988Strafrecht
Das Wesen der Befangenheit besteht in der Hemmung einer unparteiischen Entscheidung durch unsachliche psychologische Motive, für deren Vorliegen zureichende Umstände glaubhaft gemacht werden müssen. Auch wenn grundsätzlich schon der Anschein einer Befangenh …
RS0096914 Rechtssatz 16.09.1992Strafrecht
Befangenheit liegt vor, wenn ein Richter an eine Rechtssache nicht mit voller Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit herantritt, somit eine Hemmung zu unparteiischer Entscheidung durch sachfremde psychologische Motive gegeben ist. Es kommt nicht nur dara …
RS0099689 Rechtssatz 11.10.1977Strafrecht
Ein Feststellungsmangel liegt vor, wenn die Feststellung eines Umstandes fehlt, der für die Beurteilung der Tat erheblich und beweismäßig indiziert ist.
RS0107029 Rechtssatz 17.02.1997Undefined
Die Beteiligung eines an sich ausgeschlossenen (Anwalts-)Richters macht ein Erkenntnis in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen der Strafprozeßordnung (§ 77 Abs 3 DSt) nur unter der Prämisse einer sofortigen Geltendmachung dieses Umstandes nichtig.
RS0112524 Rechtssatz 28.09.1999Strafrecht
Liegen zwischen Tatbegehung und Aburteilung mehrere bestrafende Urteile, ist nur dann auf alle Bedacht zu nehmen, wenn sämtliche Taten vor dem ersten Urteil liegen, somit alle Vor-Urteile durch das in § 31 Abs 1 StGB beschriebene Verhältnis verknüpft sind ( …
RS0132515 Rechtssatz 30.01.2019Strafrecht
Eine Tatsachenrüge (Z 5a) kann in Verfahren, in denen eine Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld vorgesehen ist, nicht erhoben werden.