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Entscheidung 25 Os 6/14s×

Entscheidung 25 Os 6/14s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0054993 Rechtssatz 08.05.1995Undefined
Der disziplinäre Tatbestand der Doppelvertretung stellt grundsätzlich ein schweres Disziplinardelikt dar. Für die disziplinäre Ahndung einer Doppelvertretung sind sowohl spezialpräventive wie auch generalpräventive Gründe maßgebend. Gerade beim Tatbestand d …
RS0054995 Rechtssatz 08.05.1995Undefined
Die einheitliche Rechtsprechung im Standesrecht der Rechtsanwälte unterscheidet zwischen der echten Doppelvertretung nach § 10 RAO, worunter einerseits die eigentliche Doppelvertretung fällt, bei welcher der Anwalt beide Teile im nämlichen Rechtsstreit vert …
RS0054998 Rechtssatz 30.05.1994Undefined
Zur mangelnden Strafwürdigkeit einer Doppelvertretung.
RS0055534 Rechtssatz 10.03.1980Undefined
Auch wo nur die Gefahr einer Interessenkollision vorliegt, darf der Rechtsanwalt nicht die Vertretung beider Parteien führen, da das Standesdelikt der Doppelvertretung ja auch fahrlässig begangen werden kann.
RS0114926 Rechtssatz 04.04.2001Strafrecht
Wurde durch die zu lange Verfahrensdauer Art 6 Abs 1 MRK verletzt, ist dies bei Ausmessung der Strafhöhe ausreichend zu berücksichtigen.
RS0128656 Rechtssatz 17.04.2013Strafrecht
Der Verzicht des RStDG auf die in der StPO vorgesehene Berufung wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe bedeutet, dass der von den Kategorien der (die Schuldfrage betreffenden) Nichtigkeitsgründe erfasste Fehlerbereich von der Berufung wegen des Ausspruches ü …
RS0129438 Rechtssatz 06.05.2014Strafrecht
Der Begriff der „zusammenhängenden Sache“ ist dem Regelungszweck entsprechend weit auszulegen.