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Entscheidung 26 Ds 1/19z×

Entscheidung 26 Ds 1/19z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0056156 Rechtssatz 28.06.1963Strafrecht
In eigener Sache kann ein Anwalt - von den Verpflichtungen des Anwaltes gegenüber den Standesbehörden abgesehen - keine Berufspflichtenverletzung begehen.
RS0100136 Rechtssatz 15.01.1958Strafrecht
Rechtsmittel des Angeklagten gelten im Zweifel als rechtzeitig eingebracht.
RS0115213 Rechtssatz 11.06.2001Strafrecht
Beim Recht der Disziplinarbeschuldigten nach § 33 Abs 2 DSt handelt es sich um eine ihre Rechtsstellung begünstigende Spezialnorm, die eine analoge Heranziehung des § 238 Abs 1 StPO nicht zulässt.
RS0116267 Rechtssatz 09.04.2002Strafrecht
Bloße Rechtsgutachten können auch mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes nicht begehrt werden. Ein Beschluss, mit dem ein Strafgericht eine den Gerichten nicht zukommende Entscheidungskompetenz in Anspruch nimmt, kann zur Klarstellung beseitigt …
RS0116270 Rechtssatz 09.04.2002Strafrecht
Angesichts des gewaltentrennenden Organisationsprinzips des Art 94 B-VG kann die Entscheidung des Gerichtshofes II. Instanz eine Bindungswirkung für den Bundesminister für Justiz nach Art 34 Abs 1 dritter Satz ARHG nur insoweit entfalten, als diese die dem …
RS0118449 Rechtssatz 26.01.2004Undefined
Disziplinäre Verstöße gegen Vorschriften, welche die Berufsausübung des Rechtsanwaltes regeln (RAO, Richtlinien) bedeuten eine Berufspflichtenverletzung. Eine Berufspflichtenverletzung impliziert regelmäßig eine Schädigung des Standesansehens. Lediglich dor …
RS0123066 Rechtssatz 20.12.2007Strafrecht
Die Geschäftsverteilung bei den Gerichtshöfen erster Instanz hat auch Regelungen für die Vertretung der einzelnen Gerichtsabteilungen zu enthalten, wobei für jeden Leiter einer Gerichtsabteilung eine ausreichende Zahl von Vertretern und die Reihenfolge, in …
RS0126175 Rechtssatz 11.08.2010Strafrecht
Wenn innerhalb einer nach § 271 Abs 7 letzter Satz StPO neu ausgelösten Frist keine (neue) Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde erstattet wird, bleibt die nach Urteilsverkündung bereits zuvor erstattete Ausführung ‑ auch ohne diesbezügliche Erklärung des N …
RS0126527 Rechtssatz 19.01.2011Strafrecht
Wird im Fall der neuen Auslösung der Frist zur Ausführung angemeldeter Rechtsmittel infolge neuerlicher Urteilszustellung nach Protokollberichtigung oder Urteilsangleichung innerhalb dieser Frist eine (neue) Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht …