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Entscheidung 2 Dg 1/25b×

Entscheidung 2 Dg 1/25b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008866 Rechtssatz 23.03.1976Zivilrecht
Eine Rechtslücke ist eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts, gemessen am Maßstab der gesamten geltenden Rechtsordnung. Das Gesetz ist in einem solchen Fall, gemessen an seiner eigenen Absicht und immanenten Teleologie, ergänzungsb …
RS0072657 Rechtssatz 04.09.1972Undefined
Bei der Prüfung der Frage auf Versetzung in den zeitlichen Ruhestand nach dem § 84 Abs 1 RDG - gleichgültig ob nach lit a oder b - kommt es nur darauf an, ob die in dieser Gesetzesstelle angeführten Voraussetzungen gegeben sind oder nicht. Auf die Ursachen …
RS0072666 Rechtssatz 04.10.1993Undefined
Die Ursachen der Krankheit, die eine länger als ein Jahr dauernde (ununterbrochene) Abwesenheit vom Dienst bewirken, sind unerheblich, weshalb auf sie nicht näher einzugehen ist. Gerade bei Vorliegen eines schon seit längerer Zeit bestehenden Krankheitsbild …
RS0072812 Rechtssatz 19.10.1977Strafrecht
Die Aufhebung kann in einer Sitzung ohne Zuziehung der Beteiligten erfolgen und es bedarf keiner mündlichen Verhandlung.
RS0099413 Rechtssatz 26.01.1971Strafrecht
Keine oder eine nur offenbar unzureichende Begründung liegt dann vor, wenn für den Ausspruch über eine entscheidende Tatsache entweder überhaupt keine oder nur solche Gründe angegeben sind, aus denen sich nach den Gesetzen logischen Denkens und nach allgeme …
RS0129414 Rechtssatz 08.05.2014Strafrecht
Dem OGH kommt (auch) im Disziplinarverfahren nach dem RStDG nur die einem Höchstgericht angemessene Rolle zu. Indem § 140 Abs 2 RStDG den OGH bei der Tatsachenkognition gezielt entlastet, wird klar, dass das die Pflicht zur Entscheidung des Beschwerdegerich …