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Entscheidung 2 Ds 1/18x×

Entscheidung 2 Ds 1/18x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0072482 Rechtssatz 15.12.1980Strafrecht
Das Dienststrafrecht des RDG ist - abgesehen von § 104 Abs 2 - kein Typenstrafrecht und kennt grundsätzlich keine mit Strafe bedrohten konkreten Tatbilder, sondern nur einen einzigen und einheitlichen Tatbildkomplex, nämlich eine Pflichtverletzung, wobei es …
RS0072588 Rechtssatz 03.07.1989Strafrecht
Das richterliche Dienststrafrecht ist kein Typenstrafrecht und sieht daher nur eine einheitliche Beurteilung des gesamten, den Beschuldigten zur Last fallenden Tatkomplexes vor, wobei an Hand der im § 101 Abs 1 RDG genannten Kriterien das Fehlverhalten (ins …
RS0072779 Rechtssatz 10.06.1968Strafrecht
Im Dienstrechtsverfahren gibt es keine Konkurrenz von Ordnungswidrigkeiten mit Disziplinarvergehen.
RS0087239 Rechtssatz 04.03.1996Strafrecht
Verstöße gegen § 57 RDG, die einen Schuldspruch nach § 101 Abs 1 RDG zur Folge haben, sind im Sinn der von EGMR entwickelten Grundsätze (Art der Zuwiderhandlung, Schweregrad der Sanktion) nicht dem Strafrecht, sondern dem Disziplinarrecht zuzuordnen, sodaß …
RS0115823 Rechtssatz 23.10.2001Strafrecht
Aus Z 5a können Mängel der Sachverhaltsermittlung nur mit der Behauptung gerügt werden, dass der Beschwerdeführer an einer darauf abzielenden Antragstellung (Z 4) gehindert war (so schon 13 Os 99/00 und 13 Os 145/00).
RS0121152 Rechtssatz 11.09.2006Strafrecht
Ein Richter, der stiehlt und versucht, Sicherheitsorgane von der pflichtgemäßen Anzeigeerstattung abzuhalten, untergräbt die für die richterliche Berufsausübung fundamental bedeutsame Chance auf Akzeptanz auf massivste Weise. Die Disziplinarstrafe des Verwe …
RS0128656 Rechtssatz 17.04.2013Strafrecht
Der Verzicht des RStDG auf die in der StPO vorgesehene Berufung wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe bedeutet, dass der von den Kategorien der (die Schuldfrage betreffenden) Nichtigkeitsgründe erfasste Fehlerbereich von der Berufung wegen des Ausspruches ü …
RS0128657 Rechtssatz 17.04.2013Strafrecht
Da in Betreff von Berufungen nach der StPO (mit Ausnahme jener wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe [§ 464 Z 1 StPO]) keine Begründungsobliegenheit, vielmehr nur eine Obliegenheit gilt, den Berufungspunkt zu bezeichnen, für die Berufung gegen Disziplinarer …
RS0129296 Rechtssatz 04.03.2014Strafrecht
Die von § 467 Abs 1 StPO vorgesehene Möglichkeit zum Vorbringen neuer Tatsachen oder Beweismittel zur Schuldfrage findet sich im RStDG - angesichts kollegialer Besetzung des Erstgerichts systemgerecht - nicht.