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Entscheidung 2 Ob 127/15p×

Entscheidung 2 Ob 127/15p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0032621 Rechtssatz 16.09.1976Zivilrecht
Das Anerkenntnis muss als zweiseitiges Rechtsgeschäft gegenüber dem anderen Vertragsteil erklärt oder wenigstens für ihn bestimmt und von ihm angenommen werden.
RS0034315 Rechtssatz 04.09.1991Zivilrecht
Erklärt der Schädiger gegenüber dem Geschädigten seine Haftung für alle künftig aus der schädigenden Handlung entstehenden Schäden anzuerkennen und diese Schäden zu ersetzen, so ist dies als konstitutives Anerkenntnis anzusehen, weshalb derartige Forderunge …
RS0035503 Rechtssatz 05.06.1973Zivilrecht
Haftpflichtversicherer und Haftpflichtversicherte (Haftpflichtversicherter) bilden bei gemeinsamer Inanspruchnahme dann eine einheitliche Streitpartei, wenn ein noch nicht rechtskräftiges, den Schadenersatzanspruch des Geschädigten abweisendes Urteil hinsic …
RS0040078 Rechtssatz 10.04.1985Zivilrecht
Die Frage, ob § 267 ZPO zutreffend angewendet wurde oder nicht, nämlich ob ein schlüssiges Tatsachengeständnis vorlag oder nicht, ist eine Verfahrensfrage.
RS0040792 Rechtssatz 23.01.1959Zivilrecht
Das prozessuale Anerkenntnis ist eine nur den Regeln des Prozessrechtes unterworfene Prozesshandlung, die dem Gericht die Möglichkeit nimmt, auf einen in der Prozesserklärung nicht zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen Bedacht zu nehmen oder die materielle R …
RS0040803 Rechtssatz 15.10.1985Zivilrecht
Die Unterlassung des Antrages auf Fällung eines Teilanerkenntnisurteils hat zur Folge, dass der Kläger kein Anerkenntnisurteil mit dessen besonderen Eigenschaften (sofortiger Wirksamkeitsbeginn, wenn beide Parteien bei der mündlichen Verkündung anwesend war …
RS0040816 Rechtssatz 15.10.1985Zivilrecht
Ohne Antrag darf ein Anerkenntnisurteil nicht ergehen. Die klagende Partei ist berechtigt, jedoch mangels jeglicher gesetzlicher Grundlage nicht verpflichtet, einen solchen Antrag zu stellen. Die Unterlassung eines derartigen Antrages führt nicht unbedingt …
RS0040825 Rechtssatz 28.06.1983Zivilrecht
Das prozessuale Anerkenntnis ist die einseitige Erklärung des Beklagten an das Gericht in der prozessrechtlich vorgeschriebenen Form, dass der vom Kläger geltendgemachte Klagsanspruch ganz oder teilweise berechtigt ist. Es ist als Prozesshandlung eine Wille …