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Entscheidung 2 Ob 13/14x×

Entscheidung 2 Ob 13/14x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0017470 Rechtssatz 14.09.1977Zivilrecht
Proportionale Verteilung des Schadens auf mehrere Verantwortliche einschließlich des mitschuldigen Geschädigten (nach neuerer Lehre) durch Einzelabwägung und Gesamtabwägung in der Verantwortlichkeit, wenn mehrere Täter nicht im einverständlichen Handeln (Mi …
RS0022814 Rechtssatz 26.11.1992Zivilrecht
Soll die vom Gesetzgeber getroffene unterschiedliche Ausgestaltung von Deliktsrecht und Vertragsrecht nicht aufgehoben oder verwischt werden, hat der Kreis der geschützten Personen, denen statt deliktsrechtlicher auch vertragsrechtliche Schadenersatzansprüc …
RS0027402 Rechtssatz 26.05.1977Zivilrecht
Die §§ 102 Abs 1 und 103 Abs 1 KFG sind Schutznormen im Sinne des § 1311 ABGB, in dessen Zweckbereich die Verhütung von Unfällen und die Geringhaltung von aus Unfällen entspringenden Schäden liegt. Da durch eine Vernachlässigung der dem Lenker nach § 102 Ab …
RS0027579 Rechtssatz 20.12.1978Zivilrecht
Die Bestimmung des § 61 StVO stellt eine Schutznorm im Sinne des § 1311 ABGB dar.
RS0027767 Rechtssatz 24.06.1971Zivilrecht
Die kraftfahrrechtlichen Bestimmungen über die zulässige Beladung eines Kraftfahrzeuges sind zwar in erster Linie auf die Verhütung von Unfällen abgestellt, doch liegt die Geringhaltung von Schäden noch im Zweckbereich der Norm (Vermehrung der Anstoßwucht).
RS0037785 Rechtssatz 22.12.1970Zivilrecht
Wenn einem Vertragspartner als vertragliche Nebenpflicht eine Schutzpflicht dritten Personen gegenüber, die der Vertragsleistung nahestehen, obliegt, wird dritten Personen die Geltendmachung eines eigenen Schadens aus dem fremden Vertrag zuerkannt.
RS0043086 Rechtssatz 11.02.1959Zivilrecht
Der Grundsatz, dass Mängel des Verfahrens erster Instanz, die das Berufungsgericht nicht als gegeben erachtete, im Revisionsverfahren nicht neuerlich gerügt werden können, ist unanwendbar, wenn das Berufungsgericht infolge einer unrichtigen Anwendung verfah …
RS0065743 Rechtssatz 21.11.1968Zivilrecht; Strafrecht
Für die vorschriftsmäßige Verwahrung der Ladung ist immer der Lenker eines Fahrzeuges verantwortlich, auch dann, wenn er das Fahrzeug nicht selbst beladen hat.
RS0106371 Rechtssatz 25.11.1986Zivilrecht
Nicht revisible Verfahrensmängel wie behauptete Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens, die vom Berufungsgericht als solche verneint worden sind, können auch nicht mit einer Grundsatzrevision geltend gemacht werden.
RS0112234 Rechtssatz 01.07.1999Zivilrecht
Wird ein Schadenersatzanspruch auf die Verletzung eines Schutzgesetzes gestützt, dann hat der Geschädigte den Schadenseintritt und die Verletzung des Schutzgesetzes als solche zu beweisen. Für Letzteres reicht der Nachweis aus, dass die Schutznorm objektiv …
RS0120056 Rechtssatz 25.05.2005Zivilrecht
Die Rechtsmeinung, wonach nur eine Rechtsansicht, wenn sie bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz von keiner der Parteien ins Treffen geführt wurde und daher keine Gelegenheit zur Stellungnahme bestand, als überraschend angesehen werden kann, kann n …
RS0128514 Rechtssatz 20.11.2012Zivilrecht
Die mit der 22. KFG‑Novelle, BGBl I 2003/60, in § 101 Abs 1 KFG neu eingefügte lit e, in welcher die Verwahrung und Sicherung der Ladung auf Kraftfahrzeugen geregelt ist, gilt als lex specialis zu § 61 StVO.
RS0128515 Rechtssatz 20.11.2012Zivilrecht
Eine „spurhaltende Vollbremsung“ (ohne anschließende Schleuderbewegungen) ist jedenfalls zum „normalen Fahrbetrieb“ iSd § 101 Abs 1 lit e KFG zu zählen. Daraus folgt, dass die Beladung den bei einer solchen Bremsung auftretenden Kräften standhalten muss.
RS0128517 Rechtssatz 20.11.2012Zivilrecht
Der Gefährdungsschutz in § 101 Abs 1 lit e KFG bzw in § 61 StVO ist umfassend zu verstehen. Mag er daher in erster Linie den Schutz anderer Verkehrsteilnehmer bezwecken, so sind dennoch auch die eigenen absoluten Rechtsgüter des Geschädigten von ihm umfasst.