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Entscheidung 2 Ob 130/16f×

Entscheidung 2 Ob 130/16f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0012620 Rechtssatz 02.02.1971Zivilrecht
Dem österr Recht ist ein Vidikationslegat unbekannt. Das Vermächtnis gibt dem Vermächtnisnehmer immer nur ein Forderungsrecht genen den Erben, auch wenn eine bestimmte Nachlaßsache vermacht wurde ( Klage III, 482; EvBl 1961/127 ).
RS0012630 Rechtssatz 13.07.1976Zivilrecht
Der Vermächtnisnehmer hat nur einen obligatorischen Anspruch auf Übertragung der vermachten Sachen und Rechte, für die Erwerbung von Besitz und Eigentum sind noch die dafür erforderlichen Erwerbsakte notwendig.
RS0018840 Rechtssatz 03.06.1959Zivilrecht
Wenn der Schenker schon bei Lebzeiten die Schenkung durch Leistung des geschenkten Gegenstandes vollzieht, liegt Schenkung unter Lebenden vor, und zwar auch dann, wenn zB etwas unter einer auflösenden Bedingung verschenkt wird.
RS0019122 Rechtssatz 10.05.1984Zivilrecht
Durch die in einem Schenkungsvertrag auf den Todesfall enthaltenen Bestimmungen dürfen die im § 956 2 Satz ABGB angeordneten Bestimmungen nicht umgangen werden, wie dies etwa durch Aufnahme einer Potestativbedingung, deren Erfüllung oder Nichterfüllung im B …
RS0031055 Rechtssatz 29.01.1968Zivilrecht
Es ist mit Globalbemessung (innerhalb des ziffernmäßigen Begehrens) vorzugehen, wenn eine zeitliche Einschränkung unbegründet ist und zu einem unangemessenen Ereignis führen müsste.
RS0031196 Rechtssatz 25.03.1992Zivilrecht
Auch wenn ein Teilschmerzengeld für einen bestimmten Zeitraum begehrt wird, hat das Gericht mit einer Globalbemessung des Schmerzengeldes vorzugehen und sich dabei innerhalb des ziffernmäßigen Begehrens zu halten, wenn eine zeitliche Beschränkung unbegründe …
RS0037522 Rechtssatz 19.05.1988Zivilrecht
Der Streitgegenstand ist das Klagebegehren und das Tatsachenvorbringen, aus dem das Klagebegehren abgeleitet wird (= Klagegrund).
RS0037551 Rechtssatz 23.04.1968Zivilrecht
Klagegrund ist das tatsächliche Vorbringen, nicht die rechtliche Beurteilung dieses Vorbringens (ZBl 1920/24 S 68 ff ua).
RS0037610 Rechtssatz 22.03.1950Zivilrecht
Das Gericht ist nicht nur an die klägerischen Sachanträge gebunden, sondern auch an den geltend gemachten Anspruch. Ist kein bestimmter Rechtsgrund geltend gemacht worden, dann verstößt das Gericht nicht gegen die Vorschrift des § 405 ZPO, wenn es unter den …
RS0037797 Rechtssatz 03.03.1977Zivilrecht
Grundsätzlich hat jede Partei die für ihren Rechtsstandpunkt günstigen Tatsachen zu beweisen.
RS0041070 Rechtssatz 14.06.1978Zivilrecht
§ 405 ZPO bindet das Gericht an den Streitgegenstand und schafft die Grundlage für die Rechtskraft.
RS0042828 Rechtssatz 04.10.1994Zivilrecht
Ob im Hinblick auf den Inhalt der Prozessbehauptungen eine bestimmte Tatsache als vorgebracht anzusehen ist, ist jedoch eine Frage des Einzelfalls, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung keine erhebliche Bedeutung zukommt …
RS0065918 Rechtssatz 30.11.1983Zivilrecht
Der Name, auf den ein Sparbuch lautet, reicht für dessen Zuordnung zu einer bestimmten Person nicht aus, weil ein Sparkonto selbst mit einem falschen oder erdichteten Namen eröffnet werden kann.
RS0107684 Rechtssatz 04.06.1997Zivilrecht
Die Berücksichtigung einer Schenkung erfolgt dadurch, dass sie dem reinen Nachlass hinzugeschlagen wird. Auf dieser Basis wird neuerlich der Pflichtteil ermittelt. Der Mehrbetrag, der sich im Vergleich zum Nachlasspflichtteil ergibt, heißt Schenkungspflicht …
RS0131707 Rechtssatz 20.06.2017Zivilrecht
Bei einer Pflichtteilsklage sind an die Anforderungen des Tatsachenvorbringens (des Klagegrundes) keine zu hohen Anforderungen zu stellen, weil die Ermittlung, was alles bzw welche Sachen zum Nachlass gehören, im Einzelfall sehr schwierig sein kann.
RS0131708 Rechtssatz 20.06.2017Zivilrecht
Vorfahren des Erblassers haben keinen Anspruch auf den Schenkungspflichtteil.