Rechtssatz RS0031196
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0031196
Entscheidungsdatum
20.01.2026
Rechtssatz
Auch wenn ein Teilschmerzengeld für einen bestimmten Zeitraum begehrt wird, hat das Gericht mit einer Globalbemessung des Schmerzengeldes vorzugehen und sich dabei innerhalb des ziffernmäßigen Begehrens zu halten, wenn eine zeitliche Beschränkung unbegründet ist. (Klägerin begehrte hier für einen bestimmten Zeitraum ein höheres Schmerzengeld als ihr von den Vorinstanzen ausgehend von einer Globalbemessung zugestanden wurde).
Entscheidungstexte
- 2 Ob 63/91
Entscheidungstext OGH 25.03.1992 2 Ob 63/91
- 2 Ob 68/92
Entscheidungstext OGH 15.04.1993 2 Ob 68/92
Veröff: ZVR 1993/168 S 373
- 7 Ob 281/02b
Entscheidungstext OGH 26.02.2003 7 Ob 281/02b
nur: Auch wenn ein Teilschmerzengeld für einen bestimmten Zeitraum begehrt wird, hat das Gericht mit einer Globalbemessung des Schmerzengeldes vorzugehen und sich dabei innerhalb des ziffernmäßigen Begehrens zu halten, wenn eine zeitliche Beschränkung unbegründet ist. (T1)
- 2 Ob 93/04x
Entscheidungstext OGH 20.10.2005 2 Ob 93/04x
Vgl auch; Beisatz: Eine mehrmalige Schmerzengeldbemessung ist nur dann zulässig, wenn eine Globalbemessung zum Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz versagt und zwar ua dann, wenn (trotz an sich abgeklärtem Verletzungsbild) Schmerzen in ihren Auswirkungen für den Verletzten zum Zeitpunkt des Schlusses erster Instanz noch gar nicht oder nicht endgültig überschaubar erscheinen. Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist der Kläger behauptungs- und beweispflichtig. Er hat den Nachweis zu führen, dass die Geltendmachung eines Teilbetrages aus besonderen Gründen ausnahmsweise doch zulässig ist. (T2)
- 2 Ob 56/07k
Entscheidungstext OGH 27.09.2007 2 Ob 56/07k
nur T1
- 2 Ob 232/07t
Entscheidungstext OGH 29.11.2007 2 Ob 232/07t
Vgl; Auch Beis wie T2
- 6 Ob 185/09p
Entscheidungstext OGH 16.10.2009 6 Ob 185/09p
Vgl auch; Beis ähnlich wie T2; Bem: Hier: Zulässigkeit einer Schmerzengeldnachforderung verneint. (T3)
- 2 Ob 130/16f
Entscheidungstext OGH 20.06.2017 2 Ob 130/16f
Vgl auch
- 5 Ob 41/19v
Entscheidungstext OGH 25.04.2019 5 Ob 41/19v
- 2 Ob 24/19x
Entscheidungstext OGH 22.10.2019 2 Ob 24/19x
nur T1; Beisatz: Hier: Um beurteilen zu können, ob eine Teilbemessung oder eine Globalbemessung vorzunehmen ist, bedarf es Feststellungen über die Vorhersehbarkeit zukünftiger schmerzauslösender Ereignisse. (T4)
- 2 Ob 60/20t
Entscheidungstext OGH 17.09.2020 2 Ob 60/20t
vgl
Anm: Veröff: SZ 2020/84
- 9 Ob 62/24v
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 23.10.2024 9 Ob 62/24v
- 2 Ob 162/24y
Entscheidungstext OGH 15.10.2024 2 Ob 162/24y
vgl; nur: Wenn keine besonderen Gründe für eine zeitliche Einschränkung bestehen, ist das Schmerzengeld grundsätzlich global zu bemessen. (T5)
- 2 Ob 181/25v
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 20.01.2026 2 Ob 181/25v
nur T5
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0031196
Zuletzt aktualisiert am
06.02.2026
Dokumentnummer
JJR_19920325_OGH0002_0020OB00063_9100000_001