Rechtstracker.at
Entscheidung 5 Ob 41/19v×

Entscheidung 5 Ob 41/19v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0031051 Rechtssatz 29.03.1979Zivilrecht
Der Kläger hat darzulegen, dass eine zeitliche Begrenzung des Schmerzengeldes oder die Geltendmachung bloß eines Teilbetrages aus besonderen Gründen zulässig ist.
RS0031055 Rechtssatz 29.01.1968Zivilrecht
Es ist mit Globalbemessung (innerhalb des ziffernmäßigen Begehrens) vorzugehen, wenn eine zeitliche Einschränkung unbegründet ist und zu einem unangemessenen Ereignis führen müsste.
RS0031082 Rechtssatz 29.10.1970Zivilrecht
Keine Globalbemessung, wenn die Folgen der Körperbeschädigung noch nicht voraussehbar sind.
RS0031196 Rechtssatz 25.03.1992Zivilrecht
Auch wenn ein Teilschmerzengeld für einen bestimmten Zeitraum begehrt wird, hat das Gericht mit einer Globalbemessung des Schmerzengeldes vorzugehen und sich dabei innerhalb des ziffernmäßigen Begehrens zu halten, wenn eine zeitliche Beschränkung unbegründe …
RS0031300 Rechtssatz 22.03.1967Zivilrecht
Auch künftig zu erwartende Schmerzen können bei der Bemessung des Schmerzengeldes berücksichtigt werden (so schon GlUNF 5224, JBl 1956,153).
RS0031307 Rechtssatz 17.03.1976Zivilrecht
Das Schmerzengeld soll grundsätzlich eine einmalige Abfindung für Ungemach sein, das der Verletzte voraussichtlich zu erdulden hat. Es soll den gesamten Komplex der Schmerzempfindungen, auch so weit es für die Zukunft beurteilt werden kann, erfassen.
RS0033251 Rechtssatz 13.10.1976Zivilrecht
Sind verschiedene Schuldposten zu zahlen, führt die Zahlungswidmung des Schuldners zugleich, und zwar von selbst, die Tilgung herbei, aber dieses Ergebnis ist durch das Gesetz auflösend bedingt, dh die Widmung wird sogleich unwirksam, wenn der Gläubiger wid …
RS0033505 Rechtssatz 30.03.1978Zivilrecht
Auf die Beschwerlichkeit der einzelnen Schulden für den Schuldner ist erst in letzter Linie, nämlich dann, wenn eine Reihung unter den Gesichtspunkten der bereits eingeforderten und dann der schon fälligen Schulden nicht möglich ist, Bedacht zu nehmen.
RS0034703 Rechtssatz 12.01.1995Zivilrecht
Sofern Schuldner und Gläubiger keine Vereinbarung getroffen haben, welche von mehreren Schuldposten getilgt werden soll, gilt jene Schuld als abgetragen, die der Schuldner bezeichnet, es sei denn, der Gläubiger würde dagegen Widerspruch erheben. Die Erkläru …
RS0105482 Rechtssatz 29.05.1996Zivilrecht
Zinsen stellen selbständige Schuldposten mit eigenen Fälligkeiten dar. Die gesetzliche Tilgungsreihenfolge knüpft an verschiedene selbständige Schuldposten wie Zinsen und Kapitalien an. Die während eines Dauerschuldverhältnisses immer wieder fällig werdende …
RS0109835 Rechtssatz 23.04.1998Zivilrecht
Die Tilgungsfolge des § 1416 ABGB greift erst ein, wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, welcher von mehreren Schuldposten getilgt werden soll, nicht aber, wenn alle Schuldposten zur Gänze getilgt wurden. § 1416 ABGB kann daher nicht unmittelbar, aber au …
RS0111272 Rechtssatz 19.01.1998Zivilrecht
Die Voraussehbarkeit künftiger Schäden ist eine Frage, die nach den Gegebenheiten des Einzelfalls zu lösen ist.
RS0118659 Rechtssatz 25.02.2004Zivilrecht
Soll entgegen den gesetzlichen Anrechnungsregeln aufgrund einer Vereinbarung oder einer Widmung des Schuldners angerechnet werden, so hat die Vereinbarung bzw die Widmung derjenige zu beweisen, der sich auf die Abweichung von der gesetzlichen Tilgungsreihen …