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Entscheidung 2 Ob 153/11f×

Entscheidung 2 Ob 153/11f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0007581 Rechtssatz 05.07.1972Zivilrecht
Das Verlassenschaftsgericht ist jederzeit berufen, das zur Ordnung der Sache Erforderliche von Amts wegen vorzukehren. Insbesonders ist es verpflichtet zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses das Zweckentsprechende zu verfügen. Können sich Miterben üb …
RS0007770 Rechtssatz 18.02.1975Zivilrecht
Selbst wenn die Erben nicht säumig iSd § 120 Abs 1 AußStrG sind, kann ein Verlassenschaftskurator bestellt werden, wenn dringende Verwaltungs- oder Vertretungshandlungen erforderlich sind, mit denen nicht zugewartet werden kann, bis sich die Erben entscheid …
RS0008167 Rechtssatz 31.08.1983Zivilrecht
Nach herrschender Ansicht hat der Erbe, der sein Erbrecht hinreichend ausgewiesen hat, ein subjektives Recht auf Einräumung der Verwaltung des Nachlasses.
RS0008195 Rechtssatz 04.03.1981Zivilrecht
Die Funktion des Verlassenschaftskurators erlischt mit der Rechtskraft der Einantwortungsurkunde und seiner Enthebung.
RS0035423 Rechtssatz 18.01.1950Zivilrecht
Wird die Klage mangels Parteifähigkeit zurückgewiesen, so ist die Partei, deren Parteifähigkeit bestritten ist, zur Anfechtung dieses Beschlusses mit Rekurs berechtigt.
RS0049033 Rechtssatz 20.11.1990Zivilrecht
Ein Kurator nach § 271 ABGB ist allerdings - wenngleich das im Gesetz nicht ausdrücklich gesagt wird - nur im Fall einer Kollision, also eines Widerstreites zwischen den Interessen des Pflegebefohlenen und seines gesetzlichen Vertreters, zu bestellen. Ist k …
RS0049167 Rechtssatz 30.03.1979Zivilrecht
Es entspricht nicht den Intentionen des Gesetzes, wenn in einem Verlassenschaftsverfahren, in dem Eltern und ihre minderjährigen Kinder als Miterben auftreten, ein Kollisionskurator nicht für das gesamte Verlassenschaftsverfahren bestellt wird, sondern sein …
RS0058177 Rechtssatz 31.01.1995Zivilrecht
Voraussetzung für die Kuratorbestellung ist Kollision im formellen und materiellen Sinn. Kollision im formellen Sinn liegt vor, wenn ein zufolge Gesetz oder behördlicher Verfügung Vertretungsbefugter in bestimmten Angelegenheiten nicht nur zu vertreten, son …
RS0099395 Rechtssatz 15.02.1962Zivilrecht
Zur Annahme einer Interessenkollision genügt objektiver Tatbestand. Subjektive Gründe in der Person des Vertreters sind nicht erforderlich. Interessenkollision besteht zwischen Vater und Kinder als Miterben wegen der notwendigen Erbteilung. Ihre Annahme ist …
RS0107600 Rechtssatz 26.05.1997Zivilrecht
Die Bestellung eines Kurators setzt nicht voraus, dass der Interessenwiderspruch schon zu einer Schädigung des Minderjährigen geführt hat, vielmehr soll durch die Bestellung des Kurators eine derartige Schädigung hintangehalten werden. Ein Kurator ist also …
RS0117034 Rechtssatz 05.11.2002Zivilrecht
Das Amt des Verlassenschaftskurators erlischt mit seiner Enthebung und nicht bereits mit der Einantwortung. Der Verlassenschaftskurator ist aufgrund seines Amts verpflichtet, die Interessen der Verlassenschaft wahrzunehmen. Solange er nicht enthoben ist, bl …
RS0127587 Rechtssatz 22.12.2011Zivilrecht
Die bloße Tatsache, dass Eltern und Kinder als präsumtive Erben in Betracht kommen können, begründet vorerst nur eine formelle Kollision. Ein konkreter Interessenkonflikt würde etwa auftreten, wenn tatsächlich widerstreitende Erbantrittserklärungen vorliege …