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Entscheidung 2 Ob 177/10h×

Entscheidung 2 Ob 177/10h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0007018 Rechtssatz 24.04.1991Zivilrecht
Hat der Jugendwohlfahrtsträger in Wahrnehmung seiner Interimskompetenz nach § 215 Abs 1 zweiter Satz ABGB wegen Gefahr im Verzug bereits die erforderlichen Maßnahmen im Bereich der Pflege und Erziehung zuerst durch teilweise, später durch gänzliche Entfernu …
RS0071267 Rechtssatz 24.04.1991Zivilrecht
In Fällen, in denen mit Gerichtsbeschluss das Grundrecht des Menschen auf persönliche Freiheit (hier Art 5 Abs 1 lit e MRK beziehungsweise Art 2 Abs 2 Z 5 des B-VG vom 29.11.1988, BGBl 648, über den Schutz der persönlichen Freiheit) berührt wird, hat der da …
RS0085168 Rechtssatz 07.12.1995Zivilrecht
Sowohl Maßnahmen des Gerichtes nach § 176 ABGB als auch solche des Jugendwohlfahrtsträgers nach § 215 Abs 1 zweiter Satz ABGB setzen eine offenkundige Gefährdung des Kindeswohles und die Notwendigkeit der Änderung des bestehenden Zustandes voraus.
RS0126469 Rechtssatz 02.12.2010Zivilrecht
In dem durch seinen Antrag gemäß § 215 Abs 1 Satz 2 ABGB ausgelösten Verfahren hat der Jugendwohlfahrtsträger im Umfang seiner Befugnisse Parteistellung und Rechtsmittellegitimation. Dies gilt auch, wenn es um die Klärung der Frage geht, ob die ihm gemäß Sa …
RS0126470 Rechtssatz 02.12.2010Zivilrecht
§ 215 Abs 1 Satz 2 und 3 ABGB sind dahin auszulegen, dass die vorläufige Obsorge des Jugendwohlfahrtsträgers nicht nur vom Treffen der Maßnahme, sondern auch von deren Aufrechterhaltung durch den Jugendwohlfahrtsträger bis zur gerichtlichen Entscheidung abh …
RS0126471 Rechtssatz 02.12.2010Zivilrecht
Die verfügte Anordnung der vollen Erziehung durch Unterbringung in einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung (§ 28 Abs 1 JWG iVm § 40 Abs 1 Z 4 und 5 sbg JWO) ist etwa dann aufzuheben, wenn der Minderjährige in seine Familie (bzw zum obsorgeberechtigten E …
RS0126472 Rechtssatz 02.12.2010Zivilrecht
Legt der Jugendwohlfahrtsträger nach einer von ihm im Rahmen seiner Interimskompetenz getroffenen vorläufigen Maßnahme der vollen Erziehung durch Unterbringung in einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung vor der gerichtlichen Entscheidung Pflege und Erzi …