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Entscheidung 2 Ob 18/18p×

Entscheidung 2 Ob 18/18p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0019889 Rechtssatz 17.02.1954Zivilrecht
Das Rückgriffsrecht setzt voraus, dass der Rückgriffsberechtigte bereits Zahlung geleistet hat.
RS0022850 Rechtssatz 09.03.1962Zivilrecht
Der Vater ist berechtigt, jenen Schaden im eigenen Namen einzuklagen, der ihm auf Grund seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht durch die Heilungskosten seines minderjährigen Sohnes entstanden ist.
RS0030970 Rechtssatz 24.04.1969Zivilrecht
Ein durch die Verletzungsfolgen im Studium behinderter Student hat Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der durch den verzögerten Eintritt ins Berufsleben entsteht.
RS0030984 Rechtssatz 18.12.1969Zivilrecht
Einem in Berufsausbildung befindlichen Verletzten, der unfallsbedingt seine Prüfung erst später ablegen kann als seinerzeit vorgesehen, sind für die bis dahin verlorene Zeit die angemessenen Kosten für den gesamten Lebensunterhalt zu ersetzen.
RS0031301 Rechtssatz 18.12.1969Zivilrecht
Der ersatzpflichtige Schädiger kann sich nicht auf die Unterhaltspflicht eines Dritten berufen (so schon SZ 33/140 ua).
RS0032239 Rechtssatz 06.10.1926Zivilrecht
§ 1358 ABGB kommt auch bei Teilzahlungen zur Anwendung.
RS0032259 Rechtssatz 27.05.1971Zivilrecht
Der zahlende Bürge tritt bis zur Höhe der von ihm erbrachten Leistungen in die Rechte des Gläubigers, dh die Forderung des befriedigten Gläubigers ist so wie sie bei diesem bestanden hat, also mit denselben rechtlichen Eigenschaften, Vorrechten, Nebenrechte …
RS0032278 Rechtssatz 08.10.1975Zivilrecht
Der Bürge kann aus dem Grunde des Forderungsüberganges im Rückgriffswege nie mehr beanspruchen, als der Hauptschuldner dem Gläubiger schuldete; die Forderung geht auch nur nach Maßgabe der durch den Bürgen bewirkten Zahlung auf ihn über.
RS0038968 Rechtssatz 28.03.1972Zivilrecht
Das Feststellungsinteresse ist auch schon dann gegeben, wenn der Bestand des streitigen Rechtes bestritten wird, sodass eine tatsächliche Ungewissheit und Unsicherheit besteht. Dies gilt insbesonders dann, wenn diese Ungewissheit durch ein Verhalten des Bek …
RS0039037 Rechtssatz 25.04.1963Zivilrecht
Wird nur ein Feststellungsbegehren gestellt, dann ist die Fällung eines Zwischenurteiles schon begrifflich ausgeschlossen. In einem solchen Fall liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Fällung eines Zwischenurteils nicht vor.
RS0040984 Rechtssatz 16.01.1964Zivilrecht
Die Frage des Verschuldens stellt nur eine von mehreren Komponenten für die mit Zwischenurteil zu entscheidende Frage des Zurechtbestehens des behaupteten Anspruches dar; als solche ist sie nicht feststellungsfähig.
RS0043287 Rechtssatz 24.03.1994Zivilrecht
Im Fall der Lohnfortzahlung gemäß § 8 AngG kommt es zu einer bloßen Schadensverlagerung. Die Ersatzpflicht des Schädigers wird durch die Lohnfortzahlung nicht ausgeschlossen. Der Ersatzanspruch gegen den Schädiger geht analog § 1358 ABGB, § 67 VersVG mit de …
RS0106185 Rechtssatz 18.02.1948Zivilrecht
Wird Mitverschulden des Klägers eingewendet, so kann ein Zwischenurteil nur dann gefällt werden, wenn gleichzeitig über die Frage des Mitverschuldens und über das Ausmaß der Schadensteilung entschieden wird.
RS0108085 Rechtssatz 29.04.1997Zivilrecht
Der Vater ist berechtigt, jenen Schaden im eigenen Namen gegen den Schädiger einzuklagen, der ihm aufgrund seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht durch die Heilungskosten seines minderjährigen Kindes entstanden ist (gleich zu Rechtssatz Nr 22850). § 1358 ABG …
RS0132110 Rechtssatz 25.04.2018Zivilrecht
Bei unfallbedingtem Unterhaltsmehraufwand ist die Aktivlegitimation der Unterhaltspflichtigen grundsätzlich zu bejahen. Es handelt sich dabei freilich nicht um einen eigenen Schaden des ersatzberechtigten Elternteils, sondern um einen Fall der Schadensüberw …