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Entscheidung 2 Ob 185/10k×

Entscheidung 2 Ob 185/10k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0021646 Rechtssatz 25.01.1984Zivilrecht
Für die Erstellung eines Werkes auf Grund vorhandener Pläne (hier: Vermessungsarbeiten anlässlich eines Bauvorhabens auf Grund von Architektenplänen) hat der Besteller dem Unternehmer taugliche Pläne zur Verfügung zu stellen; den seiner Warnpflicht nicht na …
RS0021655 Rechtssatz 25.01.1984Zivilrecht
Unter den Nebenpflichten des Bestellers ist vor allem die Verpflichtung zur Mitwirkung herauszuheben. So ist es seine Sache, dem Werkunternehmer (hier: Vermessungstechniker) brauchbare und zuverlässige Pläne zur Verfügung zu stellen und jene Anordnungen zu …
RS0022045 Rechtssatz 28.04.1965Zivilrecht
Unter "Stoff" ist alles zu verstehen, aus dem oder mit dem das Werk herzustellen ist, so auch der Grund und Boden, auf dem der Bau aufzuführen, oder das Gebäude, an dem die Arbeit zu verrichten ist.
RS0022075 Rechtssatz 06.09.1988Zivilrecht
Die Pflicht zur Durchführung erforderlicher Bodenuntersuchungen trifft - mangels anderer Vereinbarungen - den Bauherrn.
RS0028751 Rechtssatz 25.01.1984Zivilrecht
Der Architekt ist bei der Erstellung tauglicher Pläne für Vermessungsarbeiten anlässlich eines Bauvorhabens Erfüllungsgehilfe des Bestellers, der für dessen Verschulden einzustehen hat.
RS0127165 Rechtssatz 14.07.2011Zivilrecht
Hat es ein Werkunternehmer übernommen, in übermittelte Pläne Einzeichnungen vorzunehmen, so ist er insoweit als Fachmann und somit als Sachverständiger iSd § 1299 ABGB anzusehen.
RS0127166 Rechtssatz 14.07.2011Zivilrecht
Von im Bauwesen zusammenarbeitenden Unternehmern (Professionisten, Architekten, Baumeistern etc), die in aller Regel Sachverständige iSd § 1299 ABGB sind, ist zu verlangen, dass Kompatibilitätsprobleme, die sich aus der Verwendung von unterschiedlichen CAD- …