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Entscheidung 2 Ob 185/12p×

Entscheidung 2 Ob 185/12p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0080553 Rechtssatz 24.03.1983Zivilrecht
Der subjektive Risikoausschluss einer vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den mitversicherten Lenker erstreckt sich nicht auch auf den Versicherungsnehmer (Halter).
RS0122848 Rechtssatz 27.09.2007Zivilrecht
Für die Passivlegitimation des beklagten Fachverbandes reicht es hin, wenn der Haftpflichtversicherer die Versicherungsdeckung mit der Begründung abgelehnt hat, dass gemäß § 152 VersVG kein Versicherungsschutz besteht, weil ein Unfall vorsätzlich, zB in sel …
RS0122849 Rechtssatz 27.09.2007Zivilrecht
Die Befriedigung des Geschädigten darf nicht dadurch verzögert werden, dass strittig ist, ob ein Haftpflichtversicherer für den Schaden einzutreten hat (etwa weil unklar ist, ob zum Unfallszeitpunkt Versicherungsdeckung bestand). In einem solchen Fall hat - …
RS0128774 Rechtssatz 21.02.2013Zivilrecht
Das VOEG ist vom Grundsatz der Rechtskontinuität geprägt, sodass die Rechtsprechung zum VerkOG weitgehend übernommen werden kann.
RS0128775 Rechtssatz 21.02.2013Zivilrecht
Die §§ 4 und 5 VOEG umschreiben die bisher in § 2 VerkOG enthaltenen Entschädigungstatbestände. Der Fachverband hat nach Verkehrsunfällen im Inland das Opfer in den aufgezählten Fällen (darunter vorsätzliche Schädigung) für Personen- und Sachschäden zu ents …
RS0128776 Rechtssatz 21.02.2013Zivilrecht
Der Umstand, dass in § 4 Abs 1 Z 4 VOEG ‑ als Voraussetzung für die Entschädigungspflicht des Fachverbands der Versicherungsunternehmungen ‑ davon die Rede ist, dass der Haftpflichtversicherer nicht zur Deckung verpflichtet ist, ändert nichts am Einwendungs …