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Entscheidung 2 Ob 56/23h×

Entscheidung 2 Ob 56/23h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0013650 Rechtssatz 16.02.1993Zivilrecht
Bei der gerichtlichen Ermessensentscheidung nach § 835 ABGB ist eine zwischen den Miteigentümern bestehende Vertragslage zu berücksichtigen.
RS0013665 Rechtssatz 29.04.1953Zivilrecht
Die Mehrheit muss, falls sie wichtige Veränderungen gegen den Willen der Minderheit durchführen und die Minderheit nicht aus der Gemeinschaft austreten will, die Zustimmung des Richters im Verfahren außer Streitsachen erwirken. Haben aber die Mehrheitseigen …
RS0013678 Rechtssatz 19.06.1973Zivilrecht
Miteigentümer im Verfahren über eine gerichtliche Regelung nach § 835 ABGB bilden eine einheitliche Partei iS des § 14 ZPO, weil es sich um ein den Parteien gemeinschaftliches Verhältnis handelt, das naturnotwendig nur gegen alle Gemeinschafter festgestellt …
RS0013690 Rechtssatz 12.01.1978Zivilrecht
Bei der Prüfung der Nachteiligkeit einer von der Mehrheit beabsichtigten Maßnahme kommt es nicht nur auf finanzielle Interessen an. Vielmehr sind die gesamten Umstände des Falles zu berücksichtigen, sohin auch ein allfälliges immaterielles Interesse eines M …
RS0013701 Rechtssatz 24.04.1990Zivilrecht
In die bei der Entscheidung über die beabsichtigte wichtige Veränderung vorzunehmende Abwägung der Gesamtinteressen der Eigentumsgemeinschaft hat freilich auch eine angemessene Berücksichtigung der subjektiven Lage der einzelnen Teilhaber, also der persönli …
RS0013703 Rechtssatz 05.12.1975Zivilrecht
Ob die von der Mehrheit beschlossene Maßnahme offenbar vorteilhaft, bedenklich oder nachteilig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und ist vom Standpunkt der Miteigentümer und nicht von jenem der Mehrheit zu beurteilen.
RS0035401 Rechtssatz 14.07.1992Zivilrecht
Wird ein erstgerichtlicher Sachbeschluß nicht von allen Antragsgegnern (die notwendige Streitgenossen sind; hier Antrag nach § 15 Abs 1 Z 1 WEG) angefochten, ist dennoch die Entscheidung des Rekursgerichtes allen Antragsgegnern zuzustellen; allen Antragsgeg …
RS0035432 Rechtssatz 22.02.1972Zivilrecht
Die Entscheidung über das Rechtsmittel des einen der einheitlichen Streitgenossen bzw die Entscheidung aus Anlaß dieses Rechtsmittels ist vor der Zustellung des erstgerichtlichen Urteils an den anderen notwendigen Streitgenossen bzw vor dem ungenützten Vers …
RS0117159 Rechtssatz 12.09.2002Zivilrecht
Die fehlende Zustimmung eines Teilhabers kann im Fall von Veränderungen tatsächlicher und rechtlicher Natur, die § 828 ABGB zu unterstellen sind, nicht durch einen Beschluss des Außerstreitrichters ersetzt werden.
RS0122365 Rechtssatz 27.06.2007Zivilrecht
§ 182a ZPO hat nichts daran geändert, dass es keiner richterlichen Anleitung zu einem Vorbringen bedarf, gegen das der Prozessgegner bereits Einwendungen erhoben hat. Angesichts solcher Einwendungen hat die andere Partei ihren Prozessstandpunkt selbst zu üb …
RS0124141 Rechtssatz 08.10.2008Zivilrecht
In außerstreitigen kontradiktorischen Verfahren, in denen sich die Parteien in gegenläufigen Rollen gegenüber stehen, sind ganz allgemein die Behauptungs- und Beweislastregeln, die das streitige Verfahren beherrschen, heranzuziehen. Demnach trägt jede Parte …
RS0127127 Rechtssatz 25.08.2011Zivilrecht
§ 54 Abs 1a ZPO ist im außerstreitigen Verfahren nach dem MRG nicht anzuwenden.