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Entscheidung 2 Ob 62/10x×

Entscheidung 2 Ob 62/10x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016227 Rechtssatz 23.06.1994Zivilrecht
Soweit die Lebensbedürfnisse eines Unterhaltsberechtigten durch Leistungen nach dem steiermärkischen Sozialhilfegesetz abdeckbar sind, besteht kein von einem gesetzlich Unterhaltspflichtigen abzudeckender offener Bedarf. Die Sozialhilfeleistung wirkt insofe …
RS0063121 Rechtssatz 29.09.1987Zivilrecht
Der vom OGH wiederholt ausgesprochene Rechtssatz, dass eine Person, deren Unterhaltsbedürfnisse auf Grund einer öffentlichen Verpflichtung zur Gänze von einem Dritten gedeckt werden, schon deswegen keine Unterhaltsansprüche gegen einen zivilrechtlich Unterh …
RS0088931 Rechtssatz 20.03.1984Zivilrecht
Zur Begründung der Zulässigkeit des Rechtsmittels nach diesen Gesetzesstellen bedarf es aber noch der (weiteren) Voraussetzung, dass die Entscheidung von der Lösung der angeführten Rechtsfrage (hier: des Verfahrensrechtes) abhängt.
RS0109823 Rechtssatz 02.04.1998Zivilrecht
"Not" ist dann gegeben, wenn das Existenzminimum nicht erreicht wird. Der Ausgleichszulagenrichtsatz legt das (konventionelle) Existenzminimum fest. Auch für die Bemessung des notdürftigen Unterhaltes nach § 73 EheG ist der Richtsatz für die Ausgleichszulag …
RS0114422 Rechtssatz 18.10.2000Zivilrecht
Bei der in § 29 Abs 1 Wr SHG für den Erben mit zehn, für den Sozialhilfeempfänger selbst mit drei Jahre bestimmten Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist.
RS0118565 Rechtssatz 23.01.2004Zivilrecht
Die Sozialhilfe ist nicht auf den Unterhaltsanspruch des Ehegatten anzurechnen. Der vertraglich oder gerichtlich festgesetzte Unterhaltsanspruch geht ex lege auf den Sozialhilfeträger über.
RS0118901 Rechtssatz 21.04.2004Zivilrecht
Auch in dem Fall, dass der Ehegatte erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Ehescheidung aus den im § 68a Abs 2 EheG genannten Gründen nicht oder nicht zur Gänze selbsterhaltungsfähig ist, kann dies einen Unterhaltsanspruch begründen. Wobei die Unzumutbarkeit …
RS0126684 Rechtssatz 29.03.2011Zivilrecht
Ein Anspruchskriterium für einen Unterhaltsanspruch nach § 68 EheG ist, dass der eigene angemessene Unterhalt des Verpflichteten nicht gefährdet werden darf.
RS0126685 Rechtssatz 29.03.2011Zivilrecht
Der Unterhalt, der gemäß Abs 1 oder Abs 2 gewährt wird oder auch aufgrund von Billigkeitserwägungen iSd Abs 3 gemindert wurde, kann nach Abs 4 (noch einmal) gemindert werden, wenn der verpflichtete Ehegatte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtun …
RS0126686 Rechtssatz 29.03.2011Zivilrecht
Der „angemessene Unterhalt“ soll höher als der notdürftige Unterhalt (das Existenzminimum) sein.
RS0126687 Rechtssatz 29.03.2011Zivilrecht
Erscheint aus Billigkeitsgründen eine Reduktion geboten, so kann diese unter Umständen sogar bis hin zum gänzlichen Entfall der Unterhaltsverpflichtung führen.