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Entscheidung 2 Ob 71/12y×

Entscheidung 2 Ob 71/12y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0013199 Rechtssatz 21.09.1976Zivilrecht
Auch wenn keine Benützungsregelung vorliegt kann bei Störung des gemäß § 828 ABGB zustehenden Gebrauches der gestörte Miteigentümer im streitigen Verfahren sowohl die Beseitigung als auch die Unterlassung der widerrechtlichen Maßnahmen des anderen Miteigent …
RS0013563 Rechtssatz 03.03.1955Zivilrecht
Das Außerstreitverfahren ist unzulässig, wenn die rechtlichen Beziehungen zwischen den Miteigentümern durch Vereinbarung geregelt sind und die aus ihr entspringenden Leistungen in Anspruch genommen werden. In diesem Falle muss es sich jedoch um eine Vereinb …
RS0013622 Rechtssatz 27.01.1960Zivilrecht
Für die Rechtsdurchsetzung und die Abwehr von Rechtswidrigkeiten zwischen Teilhabern an einer Gemeinschaft ist nur das streitige Verfahren bestimmt.
RS0013639 Rechtssatz 08.06.1955Zivilrecht
Für die Frage, ob über ein Begehren im außerstreitigen Verfahren oder im Prozess zu entscheiden ist, kommt es auf den Inhalt des Begehrens, nicht aber darauf an, ob das Begehren selbst begründet ist. Die Einwendung des Mangels eines Miteigentumsrechtes kann …
RS0013680 Rechtssatz 31.01.1980Zivilrecht
Bei beabsichtigter Aufkündigung des Bestandvertrages mit einem Miteigentümer muss auch dessen fehlende Zustimmung durch den Außerstreitrichter ersetzt werden.
RS0122986 Rechtssatz 12.12.2007Zivilrecht
Ansprüche der Miteigentümer gegen einen der ihren, der auch die Verwaltung der gemeinschaftlichen Sache übernommen hat, sind als Streitigkeiten zwischen den Miteigentümern zu beurteilen, die als unmittelbar mit der Verwaltung und Benützung zusammenhängend i …
RS0124971 Rechtssatz 14.07.2009Zivilrecht
Der aus der Abrechnung des verwaltenden Miteigentümers resultierende Ersatzanspruch betreffend den anteiligen Aufwand der mit der Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Liegenschaft unmittelbar zusammenhängenden Lasten gegenüber einem anderen Mitei …
RS0127563 Rechtssatz 20.12.2011Zivilrecht
Zur Abgrenzung des streitigen vom außerstreitigen Verfahren seit Inkrafttreten des § 838a ABGB: Das Unterlassungsbegehren der Minderheit gegen die Durchführung einer mehrheitlich beschlossenen Maßnahme, das sich auf die Behauptung fehlerhafter Willensbildun …
RS0128260 Rechtssatz 30.08.2012Zivilrecht
Hat die Klägerin ihr Recht das Gebäude zu betreten und zu nutzen allein auf ihr Miteigentum gestützt und ist es ihr Ziel, die Mitbenützung der gemeinsamen Sache zu erreichen, wohingegen weder § 523 ABGB angezogen noch behauptet wurde, dass die Klägerin das …