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Entscheidung 2 Ob 74/10m×

Entscheidung 2 Ob 74/10m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016550 Rechtssatz 14.04.1994Zivilrecht
Vereinbarungen, wonach sich ein Elternteil dem anderen gegenüber verpflichtet, für den Unterhalt des Kindes allein aufzukommen und den anderen für den Fall der Inanspruchnahme schad- und klaglos zu halten, sind zulässig und dem anderen Elternteil gegenüber …
RS0019915 Rechtssatz 16.06.1954Zivilrecht
Der animus obligandi ist im Zweifel anzunehmen.
RS0019948 Rechtssatz 15.01.1958Zivilrecht
Die rechtserzeugende Tatsache des animus obligandi bedarf im Normalfall keines besonderen Beweises der klagenden Partei, weil der Wille, jemanden aus einer Verpflichtung zu entlassen, von vornherein nicht angenommen werden kann, vielmehr grundsätzlich vermu …
RS0019975 Rechtssatz 14.11.1990Zivilrecht
Verwendet ein Dritter Geld nicht zum Nutzen des Unterhaltspflichtigen, sondern gleichsam vorschussweise für den Unterhaltsberechtigten in der Absicht, dessen Ansprüche nicht zum Erlöschen zu bringen und sich allenfalls nach deren Durchsetzung Ausgleich zu v …
RS0034343 Rechtssatz 16.02.1982Zivilrecht
Die Verjährung beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt zu laufen, in welchem das Recht "zuerst hätte ausgeübt werden können", seiner Geltendmachung also kein rechtliches Hindernis - zB mangelnde Fälligkeit - mehr entgegensteht (so schon SZ 38/44; Arb 8844 m …
RS0047353 Rechtssatz 19.03.1992Zivilrecht
Erbringt die Mutter anstelle des unterhaltspflichtigen Vaters eine für das unterhaltsberechtigte Kind erforderliche Leistung ist bis zur doppelten Geltendmachung durch die Mutter neben dem Kind davon auszugehen, dass eine mit Wissen der Mutter erfolgte Gelt …
RS0057188 Rechtssatz 22.03.1993Zivilrecht
Es muss eine Unterhaltsvereinbarung des Kindes, vertreten durch einen Elternteil vorliegen, nicht ein sogenannter Entlastungsvertrag, eine bloße Regelung zwischen den Ehegatten darüber, wer die Unterhaltslast im Innenverhältnis zu tragen hat.
RS0114629 Rechtssatz 25.01.2001Zivilrecht
Eine rein entgeltverknüpfte Abbedingung des Rechtes auf Feststellung der wahren Vaterschaft zu Lasten des Kindes ist eine nichtige Vereinbarung.
RS0114630 Rechtssatz 25.01.2001Zivilrecht
Gerade im Familienrechtsbereich ist ein weites Feld für die Sittenwidrigkeit - und damit Nichtigkeitsprüfung - eröffnet, geht es doch hier um den der privatautonomen Rechtsgestaltung grundsätzlich entzogenen Schutz familienrechtlicher Institutionen, wobei s …
RS0122888 Rechtssatz 11.12.2007Zivilrecht
Die Verjährung des Anspruchs eines auf Grund eines Vaterschaftsanerkenntnisses feststehenden unehelichen Vaters gegen den leiblichen Vater des Kindes auf Ersatz von Unterhaltsleistungen gemäß § 1042 ABGB kann nicht vor der rechtskräftigen Beseitigung jenes …
RS0128159 Rechtssatz 11.11.2010Zivilrecht
Das Statusverhältnis bleibt bis zur Rechtskraft des Urteils mit dem festgestellt wird, dass der Minderjährige kein eheliches Kind ist, aufrecht.