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Entscheidung 2 Ob 94/13g×

Entscheidung 2 Ob 94/13g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0023600 Rechtssatz 15.04.1980Zivilrecht
Im Meinungsstreit um die sogenannte Vorteilsausgleichung bei Zuwendungen von dritter Seite hat sich in letzter Zeit als herrschende Auffassung eine teleologische Betrachtungsweise durchgesetzt. Die Anrechnung eines Vorteils muss dem Zweck des Schadenersatze …
RS0031291 Rechtssatz 13.04.1962Zivilrecht
Der Begriff "Entgangenes" in § 1327 ABGB umfasst auch "künftig Entgehendes". "Entgang" ist alles, was die Hinterbliebenen erhielten, wenn der zur Unterhaltsleistung aus dem Gesetz Verpflichtete nicht getötet worden wäre.
RS0031301 Rechtssatz 18.12.1969Zivilrecht
Der ersatzpflichtige Schädiger kann sich nicht auf die Unterhaltspflicht eines Dritten berufen (so schon SZ 33/140 ua).
RS0031464 Rechtssatz 21.11.1985Zivilrecht
Die Verschaffung einer angemessenen Wohnung ist dem Begriff der Unterhaltsleistungen zu unterstellen.
RS0031647 Rechtssatz 26.02.1981Zivilrecht
Der Entgang von Wohnversorgung und der Entgang von Pflegeleistungen der Eltern begründen nicht Ansprüche mit selbständigem rechtlichen Schicksal, sondern stellen nur Posten eines gesamten Entgangs der Waisen dar, auf die die kongruenten Leistungen der Sozia …
RS0031723 Rechtssatz 30.01.1969Zivilrecht
Anteilsmäßige Berechnung der fixen Haushaltskosten.
RS0031737 Rechtssatz 14.11.1968Zivilrecht
Wenn die Ehefrau nach dem Tode ihres Gatten infolge eines Verkehrsunfalles, die mit diesem bewohnte Dienstwohnung räumen muss und genötigt ist, sich eine andere Wohnung zu beschaffen, kann sie den Verlust der Wohnung als Unterhaltsentgang in der Höhe der an …
RS0031808 Rechtssatz 24.03.1976Zivilrecht
Fixkosten sind alle Kosten der Haushaltsführung, die durch den Wegfall des Verstorbenen in ihrer Höhe sich nicht wesentlich ändern und Unterhaltscharakter haben.
RS0031835 Rechtssatz 28.11.1956Zivilrecht
Auch die künftige Entwicklung der Einkommensverhältnisse des getöteten Unterhaltspflichtigen ist mitzuberücksichtigen. Es gilt in diesen Fällen, eine Prognose für die Zukunft zu treffen, die sich allerdings niemals mit unbedingter Sicherheit absehen lässt; …
RS0031954 Rechtssatz 28.03.1990Zivilrecht
Der Unterhaltsentgang einer Witwe ist wie folgt zu berechnen: Das Gesamteinkommen der Ehegatten ist zunächst um die fixen Haushaltskosten zu vermindern; sodann ist zu ermitteln, welche Anteile des verbleibenden Betrages zur Deckung der Bedürfnisse der einze …
RS0040341 Rechtssatz 04.10.1983Zivilrecht
Mit Rechtsrüge ist nur überprüfbar, ob das Ergebnis der Anwendung des § 273 ZPO richtig ist (so schon 3 Ob 512/79, 3 Ob 513/79). Bei dieser Überprüfung sind die für die Schadenshöhe maßgebenden Faktoren, zu denen die Tatsacheninstanzen Feststellungen treffe …
RS0126105 Rechtssatz 17.06.2010Zivilrecht
Bewirkt der Tod des Unterhaltspflichtigen, dass die unterhaltspflichtigen Kinder nun selbst für die Rückzahlung eines hypothekarisch besicherten Darlehens zu sorgen hatten, um den Verlust der Wohnmöglichkeit im väterlichen Haus abzuwenden, so kann es den Sc …