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Entscheidung 3 Ob 107/16f×

Entscheidung 3 Ob 107/16f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0042837 Rechtssatz 08.02.1995Zivilrecht
Die Frage, welche Nachforschungen im einzelnen notwendig und zweckmäßig gewesen wären, um beim Anfechtungsgegner die Vermutung einer Zahlungsunfähigkeit der Gemeinschuldnerin entstehen zu lassen, stellt keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 …
RS0064365 Rechtssatz 07.09.1977Zivilrecht
Der Beweis der Begünstigungsabsicht ist erbracht, wenn Tatsachen erwiesen sind, die auf diese Begünstigungsabsicht schließen lassen.
RS0064379 Rechtssatz 10.11.1970Zivilrecht
Auch leicht fahrlässige Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit schadet (so auch schon 1 Ob 268/66).
RS0064394 Rechtssatz 19.10.1978Zivilrecht
Für die Begünstigungsabsicht wesentlich ist allein das Abstellen auf eine - wenngleich nur vorübergehende - Beeinträchtigung der par conditio der Gläubiger.
RS0064412 Rechtssatz 02.10.1928Zivilrecht
Die vom Gemeinschuldner vor Eröffnung des Konkurses dem Gläubiger gegebene Deckung kann dann nicht nach § 30 Abs 1 Z 1 KO angefochten werden, wenn die Sicherstellung des Gläubigers zugleich mit der Entstehung seiner Forderung erfolgte.
RS0064426 Rechtssatz 26.04.1977Zivilrecht
Sowohl § 30 Abs 1 Z 1 als auch § 31 Abs 1 Z 2 1.Fall KO setzt voraus, dass sich die bekämpften Rechtshandlungen auf die bereits bestehende Gläubigerstellung des Anfechtungsgegners auswirken sollen. Betreffen sie jedoch gleichzeitig oder später begründete Gl …
RS0064475 Rechtssatz 19.10.1978Zivilrecht
Begünstigungsabsicht liegt auch vor, wenn der Schuldner durch die Befriedigung des Gläubigers von einem ihm seitens desselben drohenden Konkursverfahrens befreit werden soll.
RS0064481 Rechtssatz 12.06.1968Zivilrecht
Feststellung der Begünstigungsabsicht des Schuldners und deren Kenntnis des Anfechtungsgegners ist eine tatsächliche Feststellung (so schon SZ 7/352); dagegen ist es eine Rechtsfrage, ob dem Anfechtungsgegner diese Absicht des Schuldners bekannt sein mußte …
RS0064495 Rechtssatz 11.12.1985Zivilrecht
Eine Begünstigung im Sinne der genannten Gesetzesstelle liegt vor, wenn dem Schuldner bewusst ist, dass er zahlungsunfähig ist, er aber trotzdem die Schuld eines andrängenden Gläubigers im vollen Umfang erfüllt. Sie setzt nicht ein von besonderem Wohlwollen …
RS0064601 Rechtssatz 07.03.1969Zivilrecht
Die gesetzliche oder vertragsmäßige Stundung der fälligen Schulden verhindert den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (EvBl 1958/85). Kenntnis des Begünstigten von der Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners ist für die Anfechtung nach § 30 KO nicht erforderl …
RS0064611 Rechtssatz 04.07.1967Zivilrecht
Begünstigungsabsicht ist auch dann gegeben, wenn der Gemeinschuldner durch die Befriedigung des Gläubigers von einem ihm seitens dieses drohenden Strafverfahrens oder Konkursverfahrens befreit werden sollte.
RS0064672 Rechtssatz 06.12.1977Zivilrecht
Der im § 31 Abs 1 Z 2 KO normierte Tatbestand des Kennenmüssens ist dann erfüllt, wenn die Unkenntnis des Anfechtungsgegners auf einer Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt beruht; es genügt leichte Fahrlässigkeit des Anfechtungsgegners.
RS0064794 Rechtssatz 04.05.1982Zivilrecht
Ob dem Anfechtungsgegner Fahrlässigkeit zur Last fällt, bestimmt sich nach den ihm im Zeitpunkt der Vornahme der anzufechtenden Rechtshandlung zu Gebote stehenden Auskunftsmitteln, dem Maß ihrer ihm vernunftgemäß zuzumutenden Heranziehung und der Ordnungsmä …
RS0086362 Rechtssatz 20.12.1995Zivilrecht
Die Frage, ob dem befriedigten Gläubiger die Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners bekannt sein musste, ist zu bejahen, wenn dem Gläubiger genügend verdächtige Umstände bekannt waren oder bei gehöriger Sorgfalt bekannt sein mussten, die den Schluss auf …
RS0101976 Rechtssatz 23.05.1996Zivilrecht
Ob dem Anfechtungsgegner die Benachteiligungsabsicht des Schuldners hätte auffallen müssen, hängt im allgemeinen von den Umständen des Einzelfalles ab und ist daher nicht erheblich im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.
RS0118976 Rechtssatz 17.05.2004Zivilrecht
Ob der festgestellte Sachverhalt den Schluss auf die Begünstigungsabsicht im Sinne des § 30 Abs 1 Z 3 KO zulässt, ist eine revisible Rechtsfrage.
RS0120314 Rechtssatz 18.10.2005Zivilrecht
Musste der Gläubiger im Zeitpunkt seiner - etwa als Folge einer von ihm beantragten Konkurseröffnung veranlassten - Sicherstellung oder Befriedigung, mit der ihn der Schuldner vor anderen Gläubigern fälliger Forderungen begünstigen wollte, die Tatsachen, di …