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Entscheidung 3 Ob 127/15w×

Entscheidung 3 Ob 127/15w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0002246 Rechtssatz 20.02.1973Zivilrecht
Exekutionsbewilligung wegen verschiedener Forderungen auf Grund jeweils verschiedener Exekutionstitel allein rechtfertigt keine Zusammenrechnung, und zwar auch dann nicht, wenn einzelne Exekutionstitel exequierbare Kostenentscheidungen auf Grund von Exekuti …
RS0002304 Rechtssatz 08.03.1967Zivilrecht
Die Forderungen, zu deren Hereinbringung der betreibende Gläubiger die Exekution beantragte, sind dann zusammenzurechnen, wenn sie in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn die betriebenen Kostenforder …
RS0004680 Rechtssatz 12.12.1979Zivilrecht
Ein in den §§ 370, 371 EO angeführten Exekutionstitel bildet solange eine taugliche Grundlage für eine Sicherungsexekution als er durch die Prozeßlage noch nicht überholt ist. Nur nach Bewilligung der Sicherungsexekution eingetretene Änderungen der Verfahre …
RS0004792 Rechtssatz 03.02.1933Zivilrecht
Die Aufhebung des berufungsgerichtlichen Urteils wegen Verfahrensmangels durch den OGH mit gleichzeitiger Anordnung der Erneuerung der Verhandlung ist kein Einstellungsgrund für die nach § 371 Z 1 EO bewilligte Sicherungsexekution.
RS0004834 Rechtssatz 26.09.1933Zivilrecht
Die Sicherungsexekution nach § 371 a EO kann dann nicht bewilligt werden, wenn das erstrichterliche Urteil vom Berufungsgerichte aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen worden ist.
RS0106425 Rechtssatz 30.10.1996Zivilrecht
Ausgenommen den Fall eines auf Grund eines Widerspruches aufgehobenen Versäumungsurteiles ist auch eine Exekution zur Sicherstellung nur zulässig, wenn ein Exekutionstitel vorliegt. Ist ein Wechselzahlungsauftrag durch spätere Zurückweisung der Klage wegen …
RS0115036 Rechtssatz 21.03.2001Zivilrecht
Ist nicht über die Räumung, sondern über die Durchsetzung des bereits in vollstreckbarer Form festgestellten Räumungsanspruchs zu entscheiden, kann dies nicht dem Ausnahmetatbestand des § 502 Abs 5 Z 2 ZPO unterstellt werden. Das Rekursgericht hat auszuspre …