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Entscheidung 3 Ob 129/20x×

Entscheidung 3 Ob 129/20x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000314 Rechtssatz 01.12.1965Zivilrecht
Ebenso wie ein bereits gegen den Schuldner erwirkter Exekutionstitel nach dessen Tod gegen die gehörig vertretene Verlassenschaft in die Nachlaßobjekte vollstreckt werden kann (Neumann-Lichtblau 3 I S 79), ist die Vollstreckung auch eines gegen die durch ei …
RS0000324 Rechtssatz 28.01.1975Zivilrecht
In der Zeit zwischen Einantwortung und Verbücherung des Nachlasses kann die Exekution zur Hereinbringung einer Nachlaßschuld noch gegen die Verlassenschaft, diese vertreten durch jene Erben, denen die zu verbüchernde Liegenschaft nach den Ergebnissen der Ve …
RS0000690 Rechtssatz 06.02.1952Zivilrecht
Ist der Verpflichtete nach Schaffung des Exekutionstitels, jedoch vor Einleitung des Exekutionsverfahrens gestorben, so ist § 34 EO analog anzuwenden. Hat die betreibende Partei als Verpflichtete den Verstorbenen bezeichnet, so ist diese unrichte Bezeichnun …
RS0000737 Rechtssatz 18.02.1975Zivilrecht
Wird der Exekutionsantrag im Namen des Verstorbenen und nicht im Namen der Verlassenschaft gestellt, so liegt darin nur eine fehlerhafte, einer Berichtigung zugängliche Bezeichnung der betreibenden Partei und nicht der Mangel der Parteifähigkeit vor (Heller …
RS0112924 Rechtssatz 24.11.1999Zivilrecht
Seit der Neufassung des § 235 Abs 5 ZPO durch die ZVN 1983 kommt dem Inhalt des Exekutionsantrages die gleiche Bedeutung wie den Angaben im Kopf des Antrages zu. § 235 Abs 5 ZPO ist im Exekutionsverfahren jedenfalls analog anzuwenden.