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Entscheidung 3 Ob 138/14m×

Entscheidung 3 Ob 138/14m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0017936 Rechtssatz 13.07.1994Zivilrecht
Maßgeblich für die Beurteilung ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
RS0027977 Rechtssatz 04.03.1986Zivilrecht
Bei der in der Versicherungsbranche üblichen Folgeprovision handelt es sich dem Wesen nach um eine Vermittlungsprovision, die durch mehr als einmalige Erfolgevergütung vorgenommen wird. Die Folgeprovision gebührt meist für die vom Angestellten durch selbstä …
RS0038178 Rechtssatz 11.04.1958Zivilrecht
Vereinbarungen über den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung sind nur insoweit wirksam, als ihr Abschluss oder doch ihre Anwendung im Einzelfall nicht gegen die guten Sitten verstößt. Absichtliche Schadenszufügung kann hiedurch niemals gedeckt werde …
RS0045886 Rechtssatz 21.12.1955Zivilrecht
Falls ein gesetzliches Verbot fehlt, kann Sittenwidrigkeit im Sinne des § 879 ABGB nur dann angenommen werden, wenn die Interessenabwägung eine grobe Verletzung rechtlich geschützter Interessen oder bei Interessenkollision ein grobes Missverhältnis zwischen …
RS0062146 Rechtssatz 17.03.1978Zivilrecht; Strafrecht
Obwohl das HVG für Versicherungsmakler nicht gilt, hat doch der Grundsatz zu gelten, daß, soweit nicht gegenteilige Handelsbräuche bestehen, bis zur Erlassung des seinerzeit in Aussicht genommenen Sondergesetzes für Provisionsansprüche die Bestimmungen des …
RS0086121 Rechtssatz 08.02.1989Zivilrecht
Für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist entscheidend das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit und daher die Abhängigkeit von einem oder mehreren bestimmten, nicht aber von einer unbegrenzten, ständig wechselnden Anzahl von Unternehmern.
RS0108418 Rechtssatz 11.09.1997Zivilrecht
Der Provisionsanspruch des Realitätenvermittlers verjährt in drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem das vermittelte Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde und vom abrechnungspflichtigen Geschäftsherrn abgerechnet hätte werden müssen. Auf die Kenntni …
RS0116867 Rechtssatz 19.09.2002Zivilrecht
Da für die selbständigen Versicherungsvertreter (weiterhin) eine sondergesetzliche Regelung fehlt, sind auf sie die handelsvertreterrechtlichen Vorschriften trotz der in § 28 Abs 1 HVertrG normierten Ausnahme vom sachlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes a …
RS0117310 Rechtssatz 17.12.2002Zivilrecht
§ 24 HVertrG ist im Verhältnis Versicherer - selbständiger Versicherungsvertreter analog anzuwenden.
RS0129774 Rechtssatz 22.10.2014Zivilrecht
Die schon bei Abschluss eines Agenturvertrags mit einem arbeitnehmerähnlichen Versicherungsvertreter getroffene Vereinbarung, die (auch) im Fall der Beendigung des Agenturvertrags durch unbegründete, dh ausgleichsschädliche Eigenkündigung durch den Versiche …