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Entscheidung 3 Ob 145/10k×

Entscheidung 3 Ob 145/10k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0019170 Rechtssatz 10.10.1972Zivilrecht
Erfüllungsgehilfe ist derjenige, dessen sich jemand zur Erfüllung einer ihm obliegenden Verpflichtung bedient. Auch ein dem Entlehner vom Verleiher eines Baggers gegen Entgelt zur Verfügung gestellter Fahrer kommt im Rahmen des Betriebes des Entlehners zum …
RS0020483 Rechtssatz 23.06.1983Zivilrecht
Im Hinblick auf den Gesetzeswortlaut "sonst ist das Recht erloschen" handelt es sich bei der Frist des § 1111 ABGB um eine Präklusivfrist (ausdrückliche Ablehnung der bisher gegenteiligen Rechtsprechung).
RS0020613 Rechtssatz 01.04.1976Zivilrecht
Für die Abgrenzung des Mietvertrages vom Werkvertrag ist maßgebend, dass der Bestandvertrag den Gebrauch einer Sache vermitteln soll. Danach kommt es in den Fällen, in welchen fremde Sachen zur Herbeiführung eines Arbeitserfolges benützt werden, darauf an, …
RS0020619 Rechtssatz 10.12.1974Zivilrecht
Für die Abgrenzung zwischen Mietvertrag oder Werkvertrag ist nicht entscheidend, ob und welcher technischer Hilfsmittel sich der Unternehmer bei der Herstellung des Werkes bedient, sondern nur, ob diese technischen Hilfsmittel im Einzelfall dem Kunden für e …
RS0020656 Rechtssatz 23.11.1955Zivilrecht
Zurverfügungstellung eines Kranes samt Kranführer zum Gebrauch nach Belieben des Berechtigten gegen Entgelt ist Sachmiete verbunden mit einem Dienstverschaffungsvertrag.
RS0020748 Rechtssatz 17.04.1985Zivilrecht
Auch eine Präklusivfrist wie die des § 1111 ABGB kann durch Vergleichsverhandlungen verlängert werden; bei Zuwarten mit der Klagsführung nach endgültigem Scheitern der Vergleichsverhandlungen um mehr als drei Monate ist jedoch Rechtsverlust bereits eingetre …
RS0021287 Rechtssatz 28.07.1982Zivilrecht
Vertragsgegenstand der Arbeitnehmerüberlassung ist die Bereitstellung eines Dienstnehmers zum Zwecke der Arbeitsleistung. Dieser ist aber nicht Erfüllungsgehilfe des Verleihers (seines Dienstgebers), der daher auch nicht für eine schlechte Arbeitsleistung s …
RS0028885 Rechtssatz 06.05.1959Zivilrecht
Der Begriff der Untüchtigkeit im Sinne des § 1315 ABGB ist im Sinne des habituellen Zustandes zu verstehen, also dahin, dass Untüchtigkeit vorliegt, wenn der Besorgungsgehilfe die für eine bestimmte Arbeit erforderlichen Kenntnisse überhaupt nicht besitzt o …
RS0040757 Rechtssatz 25.10.1973Zivilrecht
Über eine aufrechnungsweise geltend gemachte Gegenforderung ist nicht mit Zwischenurteil zu entscheiden.
RS0043326 Rechtssatz 22.09.1970Zivilrecht
Wurde in der - hier gemäß § 502 Abs 4 ZPO - zulässigen Revision unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht, so hat der OGH den festgestellten Sachverhalt nach allen Richtungen hin zu untersuchen und bei der Revisionserledigung auf alle in Betracht ko …
RS0085655 Rechtssatz 18.06.1958Zivilrecht
Beim organisierten Ineinandergreifen mehrerer sonst selbständiger Betriebe zur Erbringung eines einheitlichen Erzeugnisses oder einer einheitlichen Leistung ist jeder Leiter eines Teilbetriebes zur Erbringung der Leistung als Gleichgestellter, somit als Bev …