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Entscheidung 3 Ob 154/10h×

Entscheidung 3 Ob 154/10h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0002402 Rechtssatz 30.10.1985Zivilrecht
Nach herrschender Auffassung handelt es sich bei der Sonderregelung des § 81 Z 4 EO um eine Ausnahmeregel, von der nur sparsamster Gebrauch gemacht werden darf. Eine Vollstreckung ist nur zu versagen, wenn dem Exekutionstitel mit der inländischen Rechtsordn …
RS0002409 Rechtssatz 23.02.1983Zivilrecht
Der in § 81 Z 4 EO und Art V Abs 2 lit b des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, BGBl 1961/200, aufgenommene Vorbehalt des ordre public ist nur dort anzuwenden, wo die Vollstreckung des ausländischen Titels mi …
RS0041666 Rechtssatz 20.05.1959Zivilrecht
Jeder Partei steht nur eine einzige Rechtsmittelschrift oder Rechtsmittelgegenschrift zu. Weitere Rechtsmittelschriften und Rechtsmittelgegenschriften, Nachträge oder Ergänzungen sind auch dann unzulässig, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Frist angebrach …
RS0058323 Rechtssatz 07.11.1974Zivilrecht
Unter ordre public oder Vorbehaltsklausel versteht man den Rechtssatz, dem zufolge eine nach den allgemeinen Grundsätzen des internationalen Privatrechts anzuwendende Norm dann nicht heranzuziehen ist, wenn ihre Anwendung das inländische Rechtsempfinden in …
RS0121017 Rechtssatz 26.04.2006Zivilrecht
Das in den §§ 79 ff EO geregelte Verfahren zur Vollstreckbarerklärung und Anerkennung von Akten und Urkunden, die im Ausland errichtet wurden, ist durch zwischenstaatliche Vereinbarungen, die aufgrund der Subsidiaritätsklausel des § 86 EO Vorrang genießen, …
RS0121018 Rechtssatz 26.04.2006Zivilrecht
Das Thema Minderheitsvotum ist in der ICC-SchiedsO 1998 unerwähnt und ungeregelt. Wenn ein - im ICC-Schiedsverfahren grundsätzlich mögliches - Minderheitsvotumin einem separatem Dokument besteht, ist es vom Schiedsgerichtshof, der gemäß Art 27 der ICC-Schie …
RS0121019 Rechtssatz 26.04.2006Zivilrecht
Die ICC-SchiedsO 1998 enthält keine Regelungen darüber, wie und in welcher Form die zweifellos notwendigen Beratungen der drei Schiedsrichter stattzufinden haben und ob vor allem alle drei Schiedsrichter gleichzeitig bei einer Beratung anwesend sein müssen. …